Gilt die Vorauszahlungsregel auch für Betreuung im Haushalt?
betrifft Kinder, Eltern, Unterhaltspflichtige
Die Regel, dass Unterhalt mindestens einen Monat im Voraus zu zahlen ist, betrifft Geldleistungen. Auf den Unterhalt, den jemand durch Naturalleistungen im gemeinsamen Haushalt erbringt, ist sie nicht anzuwenden.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 24.07.2024 (3 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1955)
§ 1418 ABGB bezieht sich nicht auf Naturalunterhalt.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0033452 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 1 Ob 118/24w, 24.07.2024, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Familienrecht · Ende des Unterhalts bei neuer Partnerschaft
Familienrecht · Auszug mitten im Monat und Geldunterhalt
Familienrecht · Vom Naturalunterhalt zum Geldunterhalt
Familienrecht · Einkommen als Grundlage des Unterhalts
Familienrecht · Unterhalt bei Änderung im Monat