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Gilt die Vorauszahlungsregel auch für Betreuung im Haushalt?

betrifft Kinder, Eltern, Unterhaltspflichtige
Die Regel, dass Unterhalt mindestens einen Monat im Voraus zu zahlen ist, betrifft Geldleistungen. Auf den Unterhalt, den jemand durch Naturalleistungen im gemeinsamen Haushalt erbringt, ist sie nicht anzuwenden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 24.07.2024 (3 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1955)

§ 1418 ABGB bezieht sich nicht auf Naturalunterhalt.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0033452 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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