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Was gilt, wenn ich mitten im Monat ausziehe?

günstig für Kind betrifft Kinder, Eltern, Unterhaltspflichtige
Stellen Sie als Unterhaltspflichtiger die Versorgung im gemeinsamen Haushalt mitten im Monat ein, etwa weil Sie ausziehen, wird für den restlichen Teil dieses Monats Geldunterhalt fällig. Der Anspruch wandelt sich also schon innerhalb des laufenden Monats.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2024, zuletzt bestätigt am 24.07.2024 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2024)

Stellt der Unterhaltspflichtige während eines Monats - etwa durch Ausziehen aus der gemeinsamen Wohnung - die Leistung von Naturalunterhalt ein, wird dadurch für den verbleibenden Teil des Monats Geldunterhalt fällig.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134873 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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