Zum Inhalt springen

Sinkt der Unterhalt sofort, wenn sich mitten im Monat etwas ändert?

günstig für Unterhaltsberechtigter betrifft Unterhaltsberechtigte, Unterhaltspflichtige, Kinder, Lehrlinge
Nein. Der Unterhalt für den laufenden Monat ist bereits am Monatsersten fällig und verringert sich nachträglich nicht mehr. Eine Herabsetzung wirkt erst ab dem nächsten Monatsersten. Etwas anderes gilt nur, wenn der schon fällige Betrag den Bedarf durch die neuen Umstände erheblich übersteigt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 19.12.2023 (6 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1991)

Die Unterhaltspflicht für den Monat, in dem die Änderung eintritt, verringert sich nicht, soferne nicht der gemäß § 1418 Satz 2 ABGB am Ersten des Monats schon fällig gewesene Unterhaltsbetrag wegen der neu eingetretenen Umstände die Bedürfnisse des Unterhaltsberechtigten erheblich übersteigt.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0033385 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltspflichtiger Geänderte Verhältnisse beim Unterhaltsvergleich

Unterhaltsvergleiche gelten in der Regel nur, solange die Verhältnisse gleich bleiben; dabei zählt jede Änderung der Sachlage, nicht nur eine Änderung von Vermögen oder Sorgepflichten. Verpflichtet sich ein Vater in dürftigen Verhältnissen zu Zahlungen an der äußersten Grenze seiner Kräfte, gilt das nur, solange das Kind seine Pflicht zur Achtung gegenüber dem Vater erfüllt. Bei besonders krassen Verletzungen dieser Pflicht kann er die Herabsetzung auf das gesetzliche Ausmaß verlangen.

günstig für Unterhaltspflichtiger Unterhalt neu festsetzen bei Änderung

Ja. Ändern sich die maßgeblichen Umstände wesentlich, kann der gesetzliche Unterhalt neu festgesetzt werden, auch wenn darüber bereits rechtskräftig entschieden wurde. Eine Änderung liegt auch dann vor, wenn schon bestehende Tatsachen dem Gericht erst später bekannt werden. Fällt der Grund weg, warum jemandem ein erzielbares Einkommen zugerechnet wurde, ist neu zu rechnen.

Verwandte Fragen

Familienrecht · Zeitpunkt der Unterhaltsherabsetzung
Familienrecht · Unterhaltsvorschuss bei eigenem Einkommen
Familienrecht · Ende des Unterhalts bei neuer Partnerschaft
Familienrecht · Vorschusshöhe nach Erhöhung des Unterhalts