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Muss ich Unterhalt noch im Monat der neuen Beziehung zahlen?

günstig für Unterhaltsberechtigter betrifft Geschiedene, Unterhaltspflichtige, Unterhaltsberechtigte
Ja. Der Unterhalt wird monatlich im Voraus geschuldet. Auch für den Monat, in dem geheiratet oder eine Lebensgemeinschaft begonnen wurde, müssen Sie ihn noch leisten. Erst ab dem folgenden Monat entfällt er.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1967, zuletzt bestätigt am 19.04.2023 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1967)

Da der Unterhalt monatlich im vorhinein zu bezahlen ist, ist er auch für den Monat, in dem die Lebensgemeinschaft begründet wurde, bzw die Hochzeit stattfand, noch zu leisten (Schwind S 245; Hoffmann-Stephan S 317; Gerold, EheG S 280; Volkmar, Großd. Eherecht S 281; v. Scanzoni, Das großd. EheG. S 263, 264; Entscheidung vom 23.01.1929; JBl 1929,304 = ZBl 1929,128; die gegenteilige Meinung Godins zu § 67 deutsches EheG wird abgelehnt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0001011 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 4.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltspflichtiger Unterhalt für die Vergangenheit nach der Scheidung

Nur, wenn der Unterhaltspflichtige in Verzug war. Als geschiedener Ehegatte können Sie Unterhalt für ein Jahr vor dem Anhängigwerden verlangen, aber nur unter dieser Voraussetzung. Ohne Verzug gebührt Unterhalt erst ab dem Zeitpunkt, ab dem die Sache bei Gericht anhängig ist.

günstig für Unterhaltspflichtiger Neue Lebensgemeinschaft und Scheidungsunterhalt

Ihr Anspruch gegen den geschiedenen Ehegatten ruht, solange Sie in einer Lebensgemeinschaft leben. Dabei kommt es nicht darauf an, ob Sie von Ihrem neuen Partner tatsächlich Unterhalt erhalten. Endgültig verloren ist der Anspruch dadurch aber nicht.

Verwandte Fragen

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