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Werde ich meine Schuld los, wenn ich bei Gericht hinterlege?

günstig für Schuldner betrifft Schuldner, Gläubiger, Drittschuldner
Ja, wenn der Erlag rechtmäßig geschieht. Gerade weil die Hinterlegung Sie von der Schuld befreit, muss ein Mindestmaß an Form eingehalten werden. Ihr Antrag muss den Zweck des Erlags so angeben, dass daran möglichst keine Zweifel bleiben.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 03.06.2020 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1999)

Ein gerichtlicher Erlag nach § 1425 ABGB - § 307 EO stellt einen besonderen Anwendungsfall dieser Bestimmung dar, jedoch mit der Ausnahme, daß es einer Gläubigerverständigung nicht bedarf - hat schuldbefreiende Wirkung. Gerade die schuldbefreiende Wirkung bedingt es aber, daß ein Mindestmaß an Formstrenge eingehalten wird, und vom Erlagsantrag daher gefordert werden muß, daß Zweifel über den vom Erleger anzugebenden Erlagszweck möglichst ausgeschlossen werden.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0112383 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Gläubiger Gerichtlicher Erlag bei unklarem Gläubiger

Nur wenn Sie es nachvollziehbar begründen. Wer hinterlegt, weil mehrere Personen Anspruch auf den Betrag erheben, muss darlegen, welche Ansprüche das sind, warum sie rechtlich plausibel sind und warum sich der richtige Gläubiger nicht mit zumutbarem Aufwand ermitteln lässt. Bei mehreren Gegnern gilt das für jeden einzelnen; dasselbe verlangt das Gericht auch vom Strafgericht als Erleger.

günstig für Gläubiger Bezeichnung der Gläubiger im Erlagsantrag

Wenn Sie eine Schuld bei Gericht hinterlegen wollen, müssen Sie im Antrag bestimmt und möglichst genau angeben, zu wessen Gunsten die Hinterlegung erfolgt.

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