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Muss ich bei einer zweifelhaften Forderung einen Vorbehalt erklären?

günstig für Gläubiger betrifft Schuldner, Gläubiger, Mieter, Vermieter, Konsumenten
Wenn Sie trotz Zweifeln zahlen und der Empfänger das als endgültige Bereinigung des Streits verstehen darf, können Sie das Geld nicht mehr zurückfordern. Wollen Sie sich die Rückforderung offenhalten, müssen Sie bei der Zahlung einen Vorbehalt erklären. Nötig ist das nur, wenn der Gläubiger annehmen darf, Sie hätten begründete Zweifel an Ihrer Zahlungspflicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 18.03.2026 (28 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1971)

Hatte der Schuldner Zweifel über den Bestand der Schuld und dennoch geleistet, so ist die Rückforderung ausgeschlossen, wenn die Zahlung den rechtsgeschäftlichen Zweck hatte, einen zwischen Gläubiger und Schuldner bestehenden Streit endgültig zu erledigen. Wenn der Schuldner in einem solchen Fall vermeiden will, dass die Zahlung in diesem Sinne ausgelegt wird, muss er bei der Zahlung einen Vorbehalt machen; sonst ist eine Rückforderung unter Berufung auf § 1431 ABGB ausgeschlossen (so schon EvBl 1961/248 ua).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0033612 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 9 von 28.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Gerichtserlag bei strittiger Zahlung

Der Gläubiger darf zwar eine Teilzahlung verlangen, aber nicht verlangen, dass Sie Ihre volle Zahlung als bloße Teilzahlung anerkennen. Will er das Geld nicht ohne Vorbehalt annehmen, dürfen Sie den strittigen Betrag bei Gericht hinterlegen.

günstig für Schuldner Eindeutige Erklärung bei der Zahlung

Erklären Sie bei der Zahlung eindeutig, welche Posten Sie begleichen und welche Sie nicht anerkennen, bleibt für Zweifel kein Raum. Die gesetzliche Reihenfolge greift dann nicht; sie kommt nur zum Zug, wenn Ihre Erklärung unbestimmt ist.

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