Muss ich bei einer zweifelhaften Forderung einen Vorbehalt erklären?
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Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 18.03.2026 (28 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1971)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zur Frage, ob der Gläubiger das Erklärungsverhalten des Schuldners im Sinn des § 863 ABGB als Verzicht auf die Zinsbefreiung werten durfte.OGH 6 Ob 60/25d, 18.03.2026
- Hier: Unter Vorbehalt geleisteter Ehegattenunterhalt.OGH 4 Ob 88/25g, 11.09.2025
- Werden wiederholt Schulden aus demselben Rechtsgrund gezahlt, bedarf es keiner Feststellung des Zugangs sämtlicher Vorbehaltsschreiben der Schuldnerin, wenn die Gläubigerin schon aufgrund der zugegangenen Schreiben keinen Grund zur Annahme hatte, die Schuldnerin würde dieses Mal ohne Vorbehalt zahlen.OGH 8 Ob 102/25w, 12.08.2025
- Ein Vorbehalt ist nur dann erforderlich, wenn der Gläubiger berechtigt unterstellen darf, der Schuldner habe begründete Zweifel an der Zahlungspflicht, und er nach dem objektiven Verständnis eines redlichen Erklärungsempfängers von einem Rückforderungsverzicht des Schuldners ausgehen darf. Anfang 2020 bestand über die rechtlichen Auswirkungen der pandemiebedingten behördlichen Maßnahmen auf Bestandverhältnisse noch völlige Unklarheit, weshalb die vorbehaltlos erfolgten Zahlungen der Beklagten für die Monate März bis Mai 2020 nicht als Verzicht auf deren Rückforderung gewertet werden können.OGH 3 Ob 73/23s, 19.07.2023
- Zweifel des Schuldners sind eine Voraussetzung für die Annahme eines konstitutiven Anerkenntnisses.OGH 2 Ob 240/13b, 22.01.2014
Alle 9 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Mietzinszahlung unter Vorbehalt.OGH 8 Ob 123/08h, 16.12.2008
- Zweifel über den Bestand der Schuld oder über deren genauen Umfang.OGH 5 Ob 89/07k, 20.11.2007
- Die Rückforderung ist somit nicht mehr zulässig, wenn der Schuldner eine zweifelhafte Forderung zur endgültigen Erledigung eines mit dem Gläubiger bestehenden Streits bezahlt und die Zahlung aus der Sicht des Empfängers unter dem Gesichtspunkt des § 863 ABGB als zumindest schlüssiges Anerkenntnis verstanden werden durfte.OGH 1 Ob 2375/96p, 24.06.1997
- Die Rückforderung ist nicht mehr zulässig, wenn die Zahlung aus der Sicht des Empfängers als schlüssiges Anerkenntnis verstanden werden durfte.OGH 7 Ob 18/95, 12.07.1995
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0033612 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 9 von 28.
- OGH 6 Ob 60/25d, 18.03.2026, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 127/25b, 18.09.2025, Fall aus Tirol
- OGH 4 Ob 88/25g, 11.09.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 Ob 102/25w, 12.08.2025, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 16/25m, 28.05.2025
- OGH 4 Ob 124/24z, 27.08.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 221/22v, 10.08.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 9 Ob 44/21t, 02.09.2021, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 51/17x, 29.03.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Der Gläubiger darf zwar eine Teilzahlung verlangen, aber nicht verlangen, dass Sie Ihre volle Zahlung als bloße Teilzahlung anerkennen. Will er das Geld nicht ohne Vorbehalt annehmen, dürfen Sie den strittigen Betrag bei Gericht hinterlegen.
Erklären Sie bei der Zahlung eindeutig, welche Posten Sie begleichen und welche Sie nicht anerkennen, bleibt für Zweifel kein Raum. Die gesetzliche Reihenfolge greift dann nicht; sie kommt nur zum Zug, wenn Ihre Erklärung unbestimmt ist.