Kann ich zu viel gezahlte Gemeindegebühren beim Gericht zurückfordern?
betrifft Gebührenzahler, Gemeinden, Konsument, Kläger
Nicht immer. Ist das zugrunde liegende Verhältnis öffentlich-rechtlich, weil eine Seite hoheitlich auftritt, gehört die Rückforderung nicht vor die ordentlichen Gerichte. Bei Einrichtungen ohne hoheitliche Befugnisse, etwa Wassergenossenschaften, ist der Weg zum Gericht dagegen offen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 20.10.2021 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1986)
Ein Rückforderungsanspruch nach § 1431 ABGB gehört dann nicht auf den ordentlichen Rechtsweg, wenn das Rechtsverhältnis als öffentlich - rechtlich zu qualifizieren ist, weil der eine Partner als Träger von Hoheitsgewalt aufgetreten ist beziehungsweise auftritt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Leistung sozialer Mindestsicherung durch Unterbringung, Verpflegung sowie Betreuung und Hilfe in stationären oder teilstationären Einrichtungen gemäß § 11 Abs 1 Krnt MSG erfolgt nicht im Rahmen eines öffentlichen-rechtlichen Rechtsverhältnisses.OGH 6 Ob 176/21g, 20.10.2021
- Hier: Bezug des Bürgermeisters mangels eines bestehenden Schuldverhältnisses eine öffentlich-rechtliche Leistung der Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich.OGH 9 ObA 82/20d, 24.02.2021
- Unzulässigkeit der auf Bereicherungsrecht gestützten Klage eines Gemeindeverbandes gegen den Bezieher von Wasser, wenn das Gesetz die Vorschreibung und Einhebung der Abgaben/Gebühren gegenüber dem Wasserbezieher eindeutig dem öffentlich-rechtlichen, hoheitlichen Bereich zuweist.OGH 1 Ob 118/18m, 21.11.2018
- Ein solcher Fall liegt aber nicht bei Wassergenossenschaften vor, weil diese keine hoheitlichen Befugnisse haben.OGH 1 Ob 30/11k, 31.03.2011
- Klage der Gemeinde (hier: Gemeindeverband) auf Abgaben/Gebühren für Müllentsorgung unzulässig.OGH 2 Ob 80/06p, 12.06.2006
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0033689 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 8.
- OGH 6 Ob 176/21g, 20.10.2021, Fall aus Kärnten
- OGH 4 Ob 50/21p, 22.09.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 82/20d, 24.02.2021, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 118/18m, 21.11.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
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