Bekomme ich mein Geld zurück, das ich ins Haus meines Partners steckte?
günstig für Lebensgefährte betrifft Lebensgefährten, Partner, Erben, Grundstückseigentümer
Haben Sie in Erwartung einer späteren Heirat Geld in den Bau eines Hauses auf dem Grundstück Ihres Lebensgefährten gesteckt und kommt die Ehe dann nicht zustande, können Sie das Aufgewendete zurückfordern. Dasselbe gilt für Aufwendungen für die gemeinsame Haushaltsführung und für die Anschaffung einer Wohnung.
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Ständige Rechtsprechung seit 1963, zuletzt bestätigt am 25.11.2020 (5 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1963)
§ 1435 ABGB anwendbar bei Aufwendungen eines Lebensgefährten für den Bau eines Hauses auf dem Grund des anderen Lebensgefährten und für die gemeinsame Haushaltsführung im Hinblick auf die nach der Fertigstellung des Hauses beabsichtigte, dann durch den Tod eines Teiles nicht zustandegekommene Eheschließung.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Aufwendungen für Anschaffung einer Wohnung.OGH 7 Ob 584/83, 22.09.1983
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0033694 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 6 Ob 190/20i, 25.11.2020, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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