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Wie viel bekomme ich nach der Trennung zurück?

betrifft Lebensgefährten, Partner
Größere Zuwendungen, etwa für den Erwerb einer Wohnung, die erkennbar in der Erwartung gemacht wurden, dass die Beziehung hält, können Sie bei Wegfall dieses Zwecks zurückfordern. Der Zweck fällt aber nur so weit weg, als der Nutzen die Trennung überdaürt. Haben Sie die Sache zunächst gemeinsam genutzt, können Sie nur den verbleibenden Restnutzen zurückverlangen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 08.04.2026 (35 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1987)

Außergewöhnliche Zuwendungen, zum Beispiel für den Erwerb einer Wohnung, die erkennbar in der Erwartung des Fortbestandes der Lebensgemeinschaft gemacht werden, sind bei Zweckverfehlung rückforderbar. Der Geschäftszweck fällt aber nur bezüglich eines die Auflösung der Lebensgemeinschaft überdauernden Nutzens weg. Werden die zur gemeinsamen Verwendung angeschafften Sachen von den Lebensgefährten zunächst gemeinsam genutzt und fällt der Geschäftszweck erst später weg, dann kann nur der verbleibende Restnutzen zurückgefordert werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 11 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0033921 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 35.

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