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Bekomme ich mein Geld zurück, wenn die Beziehung endet?

betrifft Lebensgefährten, Partner, Eigentümer
Haben Sie beim gemeinsamen Bauen deutlich gemacht, dass Ihre Leistung dem künftigen gemeinsamen Wohnen dient, und war dieser Zweck für den anderen erkennbar, dann fällt er mit dem Ende der Lebensgemeinschaft weg. In diesem Fall haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Rückforderung.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 29.09.2025 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Wurde zwischen Lebensgefährten bei gemeinschaftlicher Bebauung eines Grundstückes zwar keine ausdrückliche Abrede über den Rechtsgrund der Zuwendungen getroffen, aber doch deutlich zum Ausdruck gebracht, daß die Leistungen im Hinblick auf den bestimmten, dem Leistungsempfänger erkennbaren Zweck des zukünftigen gemeinsamen Wohnens erbracht werden, so begründet die Zweckverfehlung der Leistung im Fall der Auflösung der Lebensgemeinschaft grundsätzlich einen Bereicherungsanspruch nach § 1435 ABGB.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0033698 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 13.

Im Gesetz

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