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Kann ich nach der Trennung meine laufenden Zahlungen zurückfordern?

günstig für Empfänger betrifft Lebensgefährten, Ehegatten, Partner, Mitbewohner
Nein. Was Sie während der Lebensgemeinschaft laufend für die gemeinsame Wohnung oder für den täglichen Bedarf aufgewendet haben, war für genau diese Zeit bestimmt und hat seinen Zweck erfüllt. Anders liegt es bei Aufwendungen für dauerhafte Investitionen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 20.02.2020 (18 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1983)

Laufende Aufwendungen von Lebensgefährten für die während der Lebensgemeinschaft gemeinsame Wohnung oder sonstige Leistungen für zum sofortigen Verbrauch bestimmte Anschaffungen sind ihrer Natur nach für den entsprechenden Zeitraum der bestehenden Lebensgemeinschaft bestimmt und haben daher im Falle einer späteren Aufhebung der Lebensgemeinschaft ihren Zweck anders als die Aufwendungen für Dauerinvestitionen nicht verfehlt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0033701 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 18.

Im Gesetz

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