Gehört mein Anspruch vor das Gericht oder die Behörde?
betrifft Bürger, Antragsteller, Behörden, Kläger
Ein privatrechtlicher Anspruch liegt vor, wenn sich zwei gleichrangige Seiten gegenüberstehen. Steht eine Seite über der anderen und kann einseitig anordnen, handelt es sich um öffentliches Recht; dazu zählen auch Ansprüche, die damit untrennbar zusammenhängen. Meist sagt schon das Gesetz selbst, ob das Gericht oder die Verwaltung zuständig ist.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 22.04.2026 (61 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1975)
1. Privatrechtliche Ansprüche sind dadurch gekennzeichnet, dass sich gleichberechtigte Rechtssubjekte gegenüberstehen, während im öffentlichen Recht ein übergeordnetes Rechtssubjekt einseitige Gestaltungsakte setzen kann, denen das untergeordnete Rechtssubjekt unterworfen ist. Zum öffentlichen Recht gehören aber auch Ansprüche, denen zwar das Charakteristikum der einseitigen Rechtsunterworfenheit fehlt, die aber mit typisch öffentlich-rechtlichen Ansprüchen in so untrennbarem Zusammenhang stehen, dass auch sie dem öffentlichen Recht zugewiesen werden müssen.
2. Im Einzelfall wird die Zuweisung zum Bereich des Privatrechtes oder des öffentlichen Rechtes in der Regel durch gesetzliche Bestimmungen getroffen, die entweder das betreffende Rechtsgebiet ausdrücklich als öffentliches Recht bezeichnen oder eine Zuweisung an die Verwaltungsbehörden oder die Gerichte zum Ausdruck bringen (Fasching ZP I 48, 61 f, SZ 45/134 ua).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zur Reichweite des § 27 Abs 3 und 4 Steiermärkisches Landes-Straßenverwaltungsgesetz 1964 (LStVG 1964).OGH 7 Ob 14/26y, 25.03.2026
- Hier: „Flyer“ als ein dem Landeshauptmann zuzurechnendes Handeln im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung (Gesundheitswesen) und damit hoheitliches Handeln.OGH 3 Ob 199/21t, 23.02.2022
- Hier: Antrag an das Standesamt auf Feststellung der Vaterschaft nach § 144 Abs 1 Z 1 ABGB.OGH 9 Ob 49/21b, 20.10.2021
- Hier: Verwendungsanspruch der Gemeinde auf Zahlung der Kosten der Herstellung des Wasseranschlusses.OGH 4 Ob 50/21p, 22.09.2021
- Hier: Bezug des Bürgermeisters mangels eines bestehenden Schuldverhältnisses eine öffentlich-rechtliche Leistung der Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich.OGH 9 ObA 82/20d, 24.02.2021
Alle 24 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Wasserbezugsentgelte nach dem WLVG 2007 (Gesetz über den Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland, LGBl 2007/73); hier privatrechtlicher Natur.OGH 1 Ob 98/16t, 27.09.2016
- Hier: Klage einer Gemeinde gegen einen Müllverband auf Leistung einer vertraglich vereinbarten Standortnachteileabgeltung – Zulässigkeit des Rechtswegs bejaht, zumal nicht erkennbar ist, wer bei der abgeschlossenen Vereinbarung mit „imperium“ gehandelt haben sollte.OGH 6 Ob 171/16i, 27.09.2016
- Durch die Neuregelung zur Festlegung der Kostentragung nach § 48 Abs 2 EisbG wurde keine neue oder ergänzende gerichtliche Zuständigkeit geschaffen.OGH 4 Ob 122/14s, 17.07.2014
- Hier: Zweites Rückstellungsgesetz.OGH 5 Ob 127/12f, 20.11.2012
- Hier: § 3 Abs 6 Errichtungsgesetz 1973 sieht eine eindeutige Zuweisung an die ordentlichen Gerichte vor.OGH 2 Ob 92/11k, 30.08.2012
- Unter privatrechtlichen Ansprüchen sind jene anspruchsbegründenden rechtlichen Regelungen zu verstehen, die auf Gleichbehandlung beruhende Rechtsbeziehungen zwischen beliebigen Rechtssubjekten zum Gegenstand haben.OGH 2 Ob 68/11f, 22.12.2011
- Für die Rechtslage nach der Novelle BGBl I Nr 2/2006: Unzulässigkeit des Rechtswegs für die Klage einer Gemeinde gegen die Österreichische Post AG auf Unterlassung der Schließung eines Postamts (siehe RS0124053).OGH 9 Ob 11/08w, 20.08.2008
- Hier: Abstammung des Kindes von der Mutter.OGH 3 Ob 229/07h, 19.12.2007
- Abstammung ist zweifellos eine Angelegenheit des bürgerlichen Rechts.OGH 3 Ob 229/07h, 19.12.2007
- Klage der Gemeinde (hier: Gemeindeverband) auf Abgaben/Gebühren für Müllentsorgung unzulässig.OGH 2 Ob 80/06p, 12.06.2006
- Hier: Behaupteter Anspruch einer Gemeinde gegen die Österreichische Post AG auf Unterlassung der Schließung eines Postamts - Zuständigkeit der Gerichte.OGH 3 Ob 190/05w, 29.03.2006
- Für Streitigkeiten aus einer Jagdpachtung sind die ordentlichen Gerichte zur Entscheidung berufen, wenn nicht durch ausdrückliche Vorschrift die Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden angeordnet ist; hier: nicht gegeben, weil die Kläger nicht Parteien des von ihnen bekämpften Jagdpachtvertrags sind.OGH 4 Ob 223/04d, 30.11.2004
- Der außerstreitige Rechtsweg ist für Ansprüche aus einer vertraglichen Vereinbarung (als einem Privatrechtstitel) unzulässig.OGH 4 Ob 188/03f, 07.10.2003
- Hier: Streitigkeiten aus einer Jagdpachtung.OGH 7 Ob 35/03b, 19.03.2003
- Hier: § 81 Abs 1 lit a Krnt KAO 1999.OGH 7 Ob 17/00a, 26.04.2000
- Dabei steht es dem Gesetzgeber frei, einen Anspruch unabhängig von seinem Inhalt dem privatrechtlichen oder dem öffentlich-rechtlichen Bereich zuzuordnen.OGH 6 Ob 334/99g, 24.02.2000
- Hier: Pflegegebührenforderung, gemäß § 46 Salzburger KrankenanstaltenG in der Fassung LGBl 1988/62.OGH 6 Ob 334/99g, 24.02.2000
- Dass an dem Rechtsverhältnis ein öffentlich-rechtlicher Rechtsträger beteiligt ist, ordnet hingegen eine Sache noch nicht zwingend dem öffentlichen Recht zu; entscheidend ist vielmehr, ob an einem rechtlichen Vorgang ein mit Hoheitsgewalt ausgestattetes Rechtssubjekt in Ausübung dieser Hoheitsgewalt beteiligt ist.OGH 4 Ob 505/91, 09.04.1991
- Die Zulässigkeit des Rechtsweges ist gegeben, wenn es sich um einen bürgerlich-rechtlichen Anspruch handelt und die Entscheidung darüber nicht durch Gesetz ausdrücklich an eine andere Behörde verwiesen wurde.OGH 6 Ob 663/83, 12.07.1984
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0045438 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 61.
- OGH 6 Ob 174/25v, 22.04.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 7 Ob 14/26y, 25.03.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 9 Ob 101/24d, 21.11.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 6 Ob 143/23g, 17.01.2024, Fall aus Tirol
- OGH 4 Ob 169/22i, 22.11.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 138/21m, 11.10.2021, Fall aus Tirol
- OGH 4 Ob 50/21p, 22.09.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 82/20d, 24.02.2021, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 46/20f, 21.07.2020
- OGH 3 Ob 1/19x, 20.03.2019, Fall aus Tirol
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Rückforderung öffentlich-rechtlicher Leistungen
Arbeitsrecht · Zuständigkeit bei Beamtendienstverhältnissen
Verfahrensrecht · Gericht und Behörde nebeneinander
Verfahrensrecht · Zulässigkeit des Rechtswegs vor Gericht
Verfahrensrecht · Zuständigkeit bei Abwehr fremder Rechte am Grundstück