Kann ich meine Mitarbeit beim Hausbau des Partners verrechnen?
günstig für Grundeigentümer betrifft Lebensgefährten, Partner, Hauseigentümer
Nein, im Regelfall nicht. Arbeitsleistungen unter Lebensgefährten gelten als Gefälligkeit und werden nicht abgegolten; sie sind in der Regel unentgeltlich und können nicht zurückgefordert werden. Eine Mithilfe beim Hausbau von durchschnittlich eineinhalb Stunden in der Woche wurde als solche Gefälligkeit angesehen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 20.02.2020 (16 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1980)
Im allgemeinen begründen Arbeitsleistungen von Lebensgefährten keinen Bereicherungsanspruch, weil sie sich nach dem Parteiwillen oder nach den von der Verkehrssitte her zu beurteilenden Umständen als Gefälligkeit darstellen. Mithilfe beim Hausbau im Ausmaß von durchschnittlich 1 1/2 Stunden wöchentlich, stellt eine "Gefälligkeit" dar.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die von einem Lebensgefährten während der Lebensgemeinschaft erbrachten Leistungen und Aufwendungen sind in der Regel unentgeltlich und können daher grundsätzlich nicht zurückgefordert werden.OGH 4 Ob 2021/96a, 16.04.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0033705 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 16.
- OGH 5 Ob 86/19m, 20.02.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
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