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Bin ich angestellt, wenn ich für Kost und Quartier mithelfe?

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Nein. Wer bei jemandem kostenlos wohnen und essen darf und dafür gelegentlich kleine Arbeiten übernimmt, steht deshalb noch in keinem Arbeitsverhältnis. Die Gerichte sahen darin eine Gefälligkeit und keinen Dienstvertrag.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 24.10.2022 (2 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1955)

Kein Dienstverhältnis eines Flüchtlings, der für gewährtes Quartier und Verpflegung fallweise verschiedene Arbeiten (Reparaturen am Dach und den Schlössern, Arbeiten auf dem Feld etc) verrichtet.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0026018 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Entgelt ohne Lohnvereinbarung

Ja. Dass Dienstleistungen unentgeltlich sein sollen, wird nicht vermutet - das muss erwiesenermaßen vereinbart worden sein. Fehlt eine solche Vereinbarung, steht Ihnen ein Entgelt zu.

günstig für Arbeitnehmer Freiwillige Leistungen als vertraglicher Anspruch

Ja, unter Umständen. Auf das Bestehen einer Wohlfahrtseinrichtung als solche können Sie nicht vertrauen. Leistungen mit Entgeltwert, die nicht offenkundig nur der Belegschaft als Ganzes zugutekommen, wie es etwa beim Betriebsausflug oder beim Werkskindergarten der Fall ist, können aber Bestandteil Ihres Arbeitsvertrags werden. Voraussetzung ist, dass Sie nach den Umständen auf einen entsprechenden Verpflichtungswillen des Arbeitgebers vertrauen durften.

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