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Verliere ich meinen Anspruch, wenn ich das Scheitern selbst herbeigeführt habe?

günstig für Empfänger betrifft Lebensgefährten, Ehegatten, Leistende, Empfänger
Möglich, aber nur ausnahmsweise. Haben Sie den Zweck Ihrer Leistung selbst gegen Treu und Glauben vereitelt, können Sie sie nicht zurückfordern. Bloßes Verschulden am Ausbleiben der erwarteten Entwicklung genügt dafür nicht; den Vorwurf beweisen muss die Gegenseite.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 22.10.2021 (29 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1970)

Der im § 815 DBGB normierte Grundsatz, wonach die Rückforderung des Geleisteten dann ausgeschlossen ist, wenn der Leistende den Eintritt des Geschäftszweckes gegen Treu und Glauben verhindert hat, kann auch für den österreichischen Rechtsbereich gelten.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 16 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0033767 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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