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Kann ich vom Vertrag zurücktreten, obwohl ich ihn bestreite?

günstig für Vertragstreuer betrifft Käufer, Verkäufer, Vertragspartner, Konsument
Vom Vertrag zurücktreten kann nur, wer selbst vertragstreu ist. Wer erklärt hat, sich wegen Ungültigkeit nicht mehr gebunden zu fühlen, ist das nicht mehr. Dem anderen kann dann kein Verzug vorgeworfen werden, und er darf seine eigene Leistung zurückhalten.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1952, zuletzt bestätigt am 21.10.2025 (28 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1952)

Das Recht des Rücktrittes nach § 918 ABGB steht nur dem vertragstreuen Teil zu. Als vertragstreu kann der Teil nicht mehr angesehen werden, der sich bereits vom Boden des Vertrages entfernt und erklärt hat, sich an diesen wegen Ungültigkeit nicht mehr gebunden zu erachten. Wer Erfüllung verlangt, muss selbst zu erfüllen bereit sein. Ist dies nicht anzunehmen, weil der die Erfüllung verlangende Teil bereits erklärt hat, sich an den Vertrag nicht für gebunden zu erachten, so kann dem anderen Teil nicht mehr Verzug in der Vertragserfüllung zum Vorwurf gemacht werden; vielmehr ist er bei solcher Haltung des anderen Vertragsteiles berechtigt, gestützt auf § 1052 ABGB seine Leistung zurückzuhalten.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016326 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 28.

Im Gesetz

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