Kann ich zurückfordern, wenn der Zweck der Zahlung wegfällt?
günstig für Leistender betrifft Leistende, Empfänger, Mieter, Vermieter, Konsumenten
Sind jene Umstände weggefallen, die nach Sinn und Zweck des Geschäfts die Grundlage Ihrer Leistung waren, können Sie das Geleistete zurückverlangen.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 29.09.2025 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1988)
Die Kondiktion wegen Zweckverfehlung greift in Analogie zu § 1435 ABGB dann ein, wenn die Umstände, die nach dem Sinn und Zweck des Geschäftes die Grundlage der Leistung waren, weggefallen sind.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Ersatz der Kosten für eine im Vertrauen auf den zugesagten Mietvertragsabschluss eingebaute Lüftungsanlage.OGH 4 Ob 42/25t, 29.09.2025
- Hier: Geplante Operation, für die bereits Schmerzengeld geleistet wurde, unterbleibt.OGH 3 Ob 126/19d, 29.08.2019
- Hier: Aufwandersatzanspruch gewerblicher Erbensucher.OGH 3 Ob 228/13w, 21.08.2014
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0033855 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 12.
- OGH 4 Ob 42/25t, 29.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 93/21s, 22.10.2021, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 86/19m, 20.02.2020, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 126/19d, 29.08.2019, Fall aus Salzburg
- OGH 6 Ob 46/16g, 30.03.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Vertragsrecht · Wegfall der Geschäftsgrundlage
Vertragsrecht · Rückforderung bei Wegfall des Grundes
Vertragsrecht · Rückforderung ohne Verschulden des Empfängers
Vertragsrecht · Kein Rückforderungsrecht bei Vertragserfüllung
Vertragsrecht · Voraussetzung der Rückforderung