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Ab wann muss ich mit einer Rückforderung des Unterhalts rechnen?

günstig für Unterhaltspflichtiger betrifft Unterhaltsberechtigte, Unterhaltspflichtige, Eltern, Kinder
Sobald Ihnen die Klage oder der Antrag zugestellt wird, mit dem Ihr Unterhaltsanspruch bekämpft wird, müssen Sie damit rechnen, das Geld zurückzahlen zu müssen. Ab diesem Zeitpunkt können Sie sich nicht mehr darauf berufen, das Geld in gutem Glauben verbraucht zu haben.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 11.09.2025 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1985)

Bekämpft der Unterhaltspflichtige den Unterhaltsanspruch, so kann sich der Berechtigte an dem Zeitpunkt der Klagezustellung bzw der Einbringung eines entsprechenden Antrages um Verfahren Außerstreitsachen nicht mehr auf gutgläubigen Verbrauch berufen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0033885 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltsberechtigter Rückforderung vorläufigen Unterhalts

Auch vorläufig gezahlter Unterhalt, auf den letztlich kein Anspruch bestand, kann nur insoweit zurückgefordert werden, als Sie ihn nicht in gutem Glauben verbraucht haben. Sie sind aber schon dann nicht mehr gutgläubig, wenn Ihnen bei vernünftiger Betrachtung klar sein muss, dass die gerichtliche Beurteilung zu Ihrem Nachteil ausgehen könnte.

günstig für Unterhaltsberechtigter Rückforderung von zu viel gezahltem Unterhalt

Wurde Unterhalt irrtümlich gezahlt, gelten für die Rückforderung dieselben Grundsätze wie bei anderen versehentlichen Zahlungen. Es kommt daher darauf an, ob Sie das Geld in gutem Glauben bereits verbraucht haben.

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