Muss der Empfänger schuld sein, damit ich zurückfordern kann?
günstig für Leistender betrifft Leistende, Empfänger, Konsumenten, Unternehmer
Für die Rückforderung kommt es nicht darauf an, ob der Empfänger daran schuld ist, dass Ihre Leistung ihren Zweck verfehlt hat. Ein Verschulden ist dafür nicht Voraussetzung.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 29.09.2025 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1991)
Der Rückforderungsanspruch nach § 1435 ABGB setzt ein Verschulden des Leistungsempfängers am Fehlschlagen der Leistung nicht voraus.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Beweislast für eine verschuldensbedingte Anspruchsbegrenzung - und damit für das Verschulden des Anspruchswerbers- trifft damit dessen Gegner, im vorliegenden Fall also die Beklagte. Auch dafür, dass der Eintritt des Geschäftszweckes wider Treu und Glauben durch die Klägerin vereitelt wurde, ist als rechtsvernichtende Tatsache die Beklagte beweispflichtig.OGH 6 Ob 29/06t, 09.03.2006
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0033997 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 4 Ob 42/25t, 29.09.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
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