Kann ich als Mieter wirksam auf meine Rechte verzichten?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 29.08.2023 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1989)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: § 3 Abs 2 Z 2 MRG.OGH 4 Ob 191/10g, 23.03.2011
- Dass die Parteien die Anwendbarkeit des Mietrechtsgesetzes ausgeschlossen haben, ändert angesichts dessen zwingenden Charakters daran nichts.OGH 6 Ob 141/09t, 18.09.2009
- Verzicht auf Kündigungsschutz kann jedenfalls im Vorhinein nicht wirksam erklärt werden.OGH 3 Ob 1569/95, 31.08.1995
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034015 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 10.
- OGH 5 Ob 211/22y, 29.08.2023, Fall aus Tirol
- OGH 6 Ob 12/21i, 18.02.2021
- OGH 5 Ob 189/15b, 20.04.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1444
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 1 · Geltungsbereich
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ein Verzicht auf den Ersatz von Aufwendungen ist grundsätzlich schon im Vorhinein zulässig. Das gilt aber nicht, soweit die besondere mietrechtliche Regelung über den Investitionsersatz anzuwenden ist.
Nein. Ein Mietvertrag bringt Ihnen nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten; beide bilden ein einheitliches Ganzes, von dem sich die Rechte nicht abtrennen lassen. Eine Vereinbarung mit einem Dritten über die Abtretung der Mietrechte wirkt gegenüber dem Vermieter nur, wenn dieser zustimmt und der Dritte auch in die Pflichten eintritt. Das gilt auch für eine Übertragung im Scheidungsvergleich.