Genügt ein einziges Eingreifen des Eigentümers gegen die Ersitzung?
günstig für Grundeigentümer betrifft Grundstückseigentümer, Besitzer, Nachbarn
Ja. Beweist der Eigentümer, dass er während der Ersitzungszeit auch nur ein einziges Mal sein Eigentum ausgeübt hat, ist die Ersitzung ausgeschlossen. Für diesen Nachweis reicht also ein einzelner Vorfall.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1960, zuletzt bestätigt am 13.02.2024 (2 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1960)
Der Beweis einer einmaligen Eigentumsausübung des Gegners während der Ersitzungszeit genügt zur Ausschließung der Ersitzung (GlU 8800).
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034116 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 10 Ob 20/23y, 13.02.2024, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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