Was passiert, wenn ich während der Ersitzungszeit Zweifel bekomme?
günstig für Grundeigentümer betrifft Besitzer, Grundstückseigentümer, Nachbarn, Wegbenützer
Dann läuft die Ersitzung nicht weiter. Sie wird nicht nur durch eine Klage unterbrochen, sondern auch dadurch, dass Sie nachträglich unredlich werden. Dafür genügt schon, dass Umstände auftauchen, die Zweifel an der Rechtmäßigkeit Ihres Besitzes begründen, etwa wenn Ihnen der Eigentümer seinen Standpunkt mitteilt oder den Weg absperrt.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 26.11.2025 (23 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1974)
Die Ersitzung wird nicht nur durch Klage sondern ua auch durch nachträgliche Schlechtgläubigkeit unterbrochen (Klang 2. Auflage VI 660).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Dienstbarkeit, Grundstück zum Baden, als Liege- und Spielwiese und für andere Freizeitaktivitäten zu nützen.OGH 9 Ob 39/24m, 23.10.2024
- Hier: Die Rechtsvorgänger der Beklagten hätten aus einer ihr vorgelegenen Planurkunde die vermessenen Grenzen der Liegenschaften erkennen können.OGH 6 Ob 188/15p, 26.11.2015
- Hier: Absperren eines Wegs.OGH 4 Ob 123/14p, 17.09.2014
- Maßgeblich ist, ob ein durchschnittlicher Verkehrsteilnehmer die in seiner Ausübungshandlung liegende Rechtsverletzung erkennen hätte können.OGH 1 Ob 41/08y, 06.05.2008
- Schon die Mitteilung des Rechtsstandpunktes des (grundbücherlichen) Eigentümers der Sache bzw die Inanspruchnahme des Besitzes der strittigen Sache durch den Ersitzungsgegner kann den guten Glauben des Ersitzungsbesitzers zerstören.OGH 5 Ob 2090/96f, 16.04.1996
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Der für die Ersitzung erforderliche gute Glaube fällt weg, wenn der Besitzer entweder positiv Kenntnis erlangt, dass ein Besitz nicht rechtmäßig ist, oder doch zumindest solche Umstände hervorkommen, die zu Zweifeln an der Rechtmäßigkeit seines Besitzes Anlass geben (vgl SZ 27/284).OGH 5 Ob 903/76, 15.02.1977
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034103 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 7 von 23.
- OGH 3 Ob 145/25g, 26.11.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 130/25m, 11.11.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 7 Ob 56/25y, 07.08.2025, Fall aus Tirol
- OGH 9 Ob 39/24m, 23.10.2024, Fall aus Burgenland
- OGH 3 Ob 46/23w, 25.05.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 1/21i, 22.02.2021, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 226/16s, 20.12.2016, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Eigentum und Grundbuch · Guter Glaube während der ganzen Ersitzungszeit
Eigentum und Grundbuch · Wegfall des guten Glaubens
Eigentum und Grundbuch · Ersitzung und gutgläubiger Grundbucherwerb
Eigentum und Grundbuch · Guter Glaube während der ganzen Ersitzungszeit
Eigentum und Grundbuch · Beweislast für die Unredlichkeit