Kann ich ein Recht ersitzen, wenn der Eigentümer dulden musste?
günstig für Grundeigentümer betrifft Grundeigentümer, Nachbarn, Wegbenützer
Nein. Für die Ersitzung genügt es nicht, dass Sie ein Recht ausüben wollen; der Grundeigentümer muss Ihr Verhalten erkennbar so dulden, als hätten Sie einen Anspruch darauf. Musste er die Nutzung ohnehin schon deshalb zulassen, weil die Fläche allen offensteht, entsteht daraus kein Recht für Sie.
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Ständige Rechtsprechung seit 1958, zuletzt bestätigt am 25.03.2026 (77 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1958)
Zum Erwerb des Besitzes eines Rechtes an einer Liegenschaft (als Voraussetzung der Ersitzung) ist nicht nur der Wille des Besitzers, ein Recht auszuüben, sondern außerdem erforderlich, dass die Leistung oder Duldung durch den Grundeigentümer erkennbar wie die Erfüllung einer Schuldigkeit geschieht, als hätte derjenige, dem geleistet wird oder dessen Handlungen geduldet werden, ein Recht darauf. Davon kann nicht gesprochen werden, wenn der Grundeigentümer die von ihm geduldeten Handlungen des den Besitz Behauptenden schon auf Grund einer übernommenen öffentlich rechtlichen Verpflichtung zur Gestattung des Gemeingebrauches dulden muss.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ersitzung einer Dienstbarkeit der Telefonleitung vor dem Hintergrund eines vorhandenen Leitungsrechts zugunsten der Post- und Telegraphenverwaltung bzw deren Rechtsnachfolger verneint.OGH 7 Ob 8/26s, 25.03.2026
- Die auf kleinen, namentlich abgegrenzten Kreis von Landwirten beschränkte Wegbenutzung begründet keine Nützlichkeit des Wegs für einen allgemeinen Verkehr mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen.OGH 8 Ob 64/23d, 22.05.2024
- Hier: Keine über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung des Gehwegs bzw exklusive Nutzung eines Badeplatzes.OGH 1 Ob 54/23g, 25.04.2023
- Hier: Mit dem Vorbringen, der vermeintliche Ersitzungsbesitzer lebe seit knapp 30 Jahren im Dachgeschoß des auf der verfahrensgegenständlichen Liegenschaft befindlichen Wohnhauses, wird der Behauptungspflicht nicht entsprochen.OGH 7 Ob 104/22b, 28.09.2022
- Hier: Für die Beklagte nicht erkennbar, dass ihre Duldung der Benützung ihres Grundstücks durch die Öffentlichkeit nicht auf der entsprechenden Vereinbarung im Pachtvertrag beruhte, sondern als Erfüllung einer Schuldigkeit für die klagende Gemeinde geschehen sollte.OGH 4 Ob 88/22b, 23.09.2022
Alle 28 Ergänzungen anzeigen
- Keine Einschränkung des Eigentumsrechts durch bloße Nutzung (auch) als Pächter.OGH 3 Ob 136/20a, 10.12.2020
- Hier: Pächter als Besitzmittler für Weg über eigene Grundstücke.OGH 1 Ob 129/20g, 23.07.2020
- Wenn etwa der Ausübende eines Gebrauchsrechts den Liegenschaftseigentümer um Erlaubnis fragt, einen Weg benützen zu dürfen, kann weder eine schlüssige Vereinbarung eines Wegerechts noch die Ersitzung eines solchen Rechts angenommen werden.OGH 8 Ob 59/17k, 29.06.2017
- Auch ein im Umfang des Gemeingebrauchs bereits enthaltenes Recht kann ersessen werden, wenn die Benützung mit dem Willen verknüpft ist, damit ein vom Recht der Allgemeinheit losgelöstes Recht in Anspruch zu nehmen und für den Ersitzungsgegner erkennbar ist, dass ein vom Gemeingebrauch unabhängiges Recht in Anspruch genommen wird.OGH 2 Ob 1/14g, 18.12.2014
- War die behauptete Reallast gleichzeitig Inhalt einer anderen Verpflichtung des angeblich Belasteten, muss zudem klargestellt sein, welche der konkurrierenden Verpflichtungen dieser erfüllen wollte.OGH 8 Ob 38/14t, 30.10.2014
- Die Jagdausübung ist keine taugliche Besitzergreifungshandlung; dies auch dann nicht, wenn die Flächen nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden können.OGH 1 Ob 137/14z, 22.10.2014
- Hier: Dienstbarkeit gem § 476 Z 10 ABGB (Recht auf Licht und Luft).OGH 6 Ob 278/06k, 12.12.2007
- Das bloße Setzen von Flugbewegungen und das Hinnehmen dieser Flugbewegungen durch die Anrainer ist aber unzureichend.OGH 2 Ob 252/05f, 03.11.2005
- Hier: Wenn ein Miteigentümer (wie auch andere Miteigentümer) sein Fahrrad in einem Raum in der Annahme abstellt, es handle sich dabei um den allen Wohnungseigentümern zur Verfügung stehenden Fahrradabstellraum, hat er keinen Besitzwillen auf ein Recht an einer fremden Sache. Das bloße Mitbenützungsrecht des Wohnungseigentümers an allgemeinen Teilen der Liegenschaft kann nicht zum Inhalt einer Dienstbarkeit gemacht werden.OGH 5 Ob 249/04k, 09.11.2004
- Die Inanspruchnahme des Gemeingebrauches oder einer jedermann unter bestimmten Voraussetzungen möglichen örtlichen Übung stellt keine Besitzausübung dar.OGH 5 Ob 249/04k, 09.11.2004
- Die objektive Erkennbarkeit einer den Gemeingebrauch überschreitenden nachhaltigen Sondernutzung reicht aus.OGH 5 Ob 70/04m, 16.04.2004
- Deckt sich Art und Umfang der eindeutig dem klaren Interesse des Klägers dienenden Wegenutzung mit jener Benutzung, die auch ein nach Privatrecht Berechtigter an den Tag legen würde, ist im Zweifel anzunehmen, dass der Benutzer seine Interessen durch Inanspruchnahme eines Privatrechts befriedigen wollte und sich seine Vorgangsweise gegen jeden richtet, der über den Grund verfügen kann und dem die Eingriffe in sein Recht erkennbar sind. Es wäre daher Sache des Ersitzungsgegners, den (unwahrscheinlichen) ausschließlichen Willen zur Ausübung des Gemeingebrauches als eines öffentlichen Rechts und das Fehlen eines privatrechtlichen Besitzwillens zu beweisen.OGH 6 Ob 54/00k, 29.03.2000
- Hier: Öffentliche Wege.OGH 6 Ob 54/00k, 29.03.2000
- Dies ist beim "Sichanlehnen eines Hauses an das andere" schon allein begrifflich nicht vorstellbar.OGH 7 Ob 103/98t, 13.07.1998
- Die Besitzausübung muss so beschaffen sein, dass derjenige, in dessen Besitz eingegriffen wird, die Ausübung eines bestimmten Rechtes erkennen kann.OGH 2 Ob 2267/96p, 13.08.1996
- Hier: Wohnrecht.OGH 4 Ob 1524/87, 20.10.1987
- Hier: Holzablagerung auf öffentlichem Gut.OGH 2 Ob 510/83, 13.09.1983
- Die Handlungen müssen in ihrer Gesamtheit als eine Besitzausübung gewertet werden können.OGH 1 Ob 506/82, 31.03.1982
- Duldung ohne je ein Entgelt zu verlangen oder die Benützung von einer jeweils zu erteilenden Erlaubnis abhängig zu machen.OGH 3 Ob 535/80, 11.03.1981
- Es muss für den Eigentümer der dienstbaren Liegenschaft erkennbar sein, dass ein vom Gemeingebrauch verschiedenes Recht in Anspruch genommen wird.OGH 6 Ob 253/74, 06.03.1975
- Hier: Ersitzung eines Holzbringungsrechtes.OGH 7 Ob 278/72, 17.01.1973
- Der Erwerb eines Privatrechtes durch Ersitzung an einem öffentlichen Weg setzt eine Benützung außerhalb des Rahmens des Gemeingebrauches voraus, dies auch dann, wenn die Ausübung in Unkenntnis der Verpflichtung des Grundeigentümers zur Duldung des Gemeingebrauches erfolgte.OGH 6 Ob 92/66, 21.04.1966
- Ausübung des Rechtsbesitzes als Voraussetzung der Ersitzung einer Servitut.OGH 6 Ob 237/59, 02.10.1959
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0009762 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 77.
- OGH 7 Ob 8/26s, 25.03.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 10 Ob 2/26f, 24.03.2026, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 129/25s, 28.01.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 206/24m, 19.12.2024, Fall aus Vorarlberg
- OGH 1 Ob 110/24v, 09.10.2024, Fall aus Niederösterreich
- OGH 8 Ob 64/23d, 22.05.2024, Fall aus Niederösterreich
- OGH 1 Ob 54/23g, 25.04.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 169/22i, 22.11.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 7 Ob 104/22b, 28.09.2022, Fall aus Kärnten
- OGH 4 Ob 88/22b, 23.09.2022, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 287
- ABGB § 288
- ABGB § 313
- ABGB § 480
- ABGB § 1460 · Erfordernisse zur Ersitzung
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