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Erlischt mein Wegerecht, wenn ich es nur wenig nutze?

günstig für Wegberechtigter betrifft Wegberechtigte, Grundstückseigentümer, Nachbarn
Nein. Es genügt, dass Sie Handlungen setzen, zu denen Sie nur aufgrund dieses Rechts befugt sind, auch wenn das nur einen kleinen Teil Ihrer Befugnisse ausmacht. Auf Intensität oder Qualität der Nutzung kommt es nicht an, und auch die Nutzung nur eines Teils des fremden Grundstücks reicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1959, zuletzt bestätigt am 22.10.2024 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1959)

Eine Dienstbarkeit gilt schon dann als ausgeübt, wenn der Berechtigte Handlungen vornimmt, zu denen er nur befugt ist, weil ihm die Dienstbarkeit zusteht, wenn sie auch nur einen kleinen Teil der ihm zustehenden Befugnisse darstellen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034136 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 8.

Im Gesetz

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