Erlischt das Wegerecht, wenn es einen anderen Zugang gibt?
günstig für Wegberechtigter betrifft Grundeigentümer, Wegberechtigte, Nachbarn
Nein. Ein Wegerecht bleibt bestehen, solange es die Benützung des berechtigten Grundstücks auch nur bequemer macht. Dass der Weg nicht mehr unbedingt notwendig ist, beendet das Recht nicht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 18.10.2017 (5 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1979)
Eine Wegdienstbarkeit bleibt solange in ihrem Rechtsbestand unberührt, als sie eine bequemere Benützung des herrschenden Grundstückes ermöglicht.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011549 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 7 Ob 149/17p, 18.10.2017, Fall aus Kärnten
Im Gesetz
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