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Muss ich warten, bis ich die Schadenshöhe kenne?

betrifft Geschädigte, Kläger, Konsumenten
Die Frist beginnt bereits, sobald Sie den Schaden und den Schädiger kennen. Auf die Kenntnis der genauen Höhe des Schadens kommt es dabei nicht an.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1938, zuletzt bestätigt am 22.10.2024 (105 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1938)

Die Verjährung von Schadenersatzansprüchen beginnt schon bei Kenntnis des Schadens und des Schädigers zu laufen. Kenntnis der Schadenshöhe ist nicht Voraussetzung des Verjährungsbeginns.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 18 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034440 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 105.

Im Gesetz

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