Ab wann läuft die Frist nach einem Feststellungsurteil wieder?
betrifft Kläger, Beklagte, Geschädigte, Schädiger
Die Verjährung dessen, was durch das Feststellungsurteil festgehalten wurde, beginnt mit der Zustellung dieses Urteils zu laufen. Ab diesem Zeitpunkt müssen Sie Ihre Ansprüche innerhalb der Frist geltend machen.
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Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 05.08.2016 (2 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1972)
Die Verjährung der durch ein Feststellungsurteil ausgedrückten Judikatsschuld beginnt mit der Zustellung des Urteils zu laufen.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034474 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 2 Ob 116/16x, 05.08.2016, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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