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Kann das Feststellungsurteil über meinen Anspruch selbst verjähren?

günstig für Kläger betrifft Geschädigte, Schädiger, Kläger
Nein. Verjähren kann nur ein Anspruch, nicht das rechtskräftige Urteil darüber. Das Feststellungsurteil schließt die Verjährung für alle künftigen Ansprüche aus, die innerhalb der für Urteile geltenden Frist von dreißig Jahren geltend gemacht werden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 20.09.2024 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

Das erlassene Feststellungsurteil entfaltet seine die Verjährung ausschließende Wirkung für alle zukünftigen Ansprüche, die innerhalb der für Judikatsschulden normierten Frist erhoben werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0049165 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 10.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Beginn der Verjährung bei Schadenersatz

Damit die Verjährungsfrist zu laufen beginnt, muss nicht in einer für das Gericht bindenden Weise feststehen, wer Ihnen den Schaden zugefügt hat. Die Frist läuft daher nicht erst ab dem Tag, an dem ein verurteilendes Strafurteil rechtskräftig wird.

günstig für Beklagter Reichweite einer Klage für die Verjährung

Eine Klage hemmt die Verjährung nur für das, was Sie darin dem Grund und der Höhe nach geltend machen. Ohne rechtzeitiges Feststellungsbegehren kann der Grund des Anspruchs in einem späteren Prozess über weitere Beträge erneut geprüft werden, selbst wenn es um dasselbe schädigende Ereignis geht. Gegenüber einem Sozialversicherungsträger, auf den ein Anspruch übergegangen ist, kann nur mit Forderungen aufgerechnet werden, die schon im Unfallzeitpunkt bestanden haben.

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