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Beginnt die Frist erst mit dem rechtskräftigen Strafurteil?

günstig für Beklagter betrifft Geschädigte, Kläger, Beklagte
Damit die Verjährungsfrist zu laufen beginnt, muss nicht in einer für das Gericht bindenden Weise feststehen, wer Ihnen den Schaden zugefügt hat. Die Frist läuft daher nicht erst ab dem Tag, an dem ein verurteilendes Strafurteil rechtskräftig wird.

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Ständige Rechtsprechung seit 1959, zuletzt bestätigt am 22.07.2025 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1959)

Um die Verjährungsfrist in Lauf zu setzen, braucht die Person des Beschädigten nicht in einer für das Gericht bindenden Art festgestellt sein. Die Frist ist daher nicht etwa erst vom Tag der Rechtskraft eines verurteilenden Straferkenntnis zu rechnen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034340 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Feststellungsurteil und Verjährung

Nein. Verjähren kann nur ein Anspruch, nicht das rechtskräftige Urteil darüber. Das Feststellungsurteil schließt die Verjährung für alle künftigen Ansprüche aus, die innerhalb der für Urteile geltenden Frist von dreißig Jahren geltend gemacht werden.

günstig für Kläger Beweislast für den Verjährungsbeginn

Wenn es darum geht, wann die Verjährungsfrist zu laufen begonnen hat, trifft die Beweispflicht die beklagte Partei. Sie muss den Beginn der Frist also nachweisen.

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