Zum Inhalt springen

Wirkt meine Klage gegen einen auch gegen einen anderen Schuldner?

günstig für Schuldner betrifft Geschädigte, Kläger, Schuldner, Unternehmen, Konzerngesellschaften
Die Verjährung wird nur zwischen jenen Personen unterbrochen, zwischen denen der unterbrechende Vorgang stattgefunden hat. Gehen Sie also gegen eine bestimmte Person oder Gesellschaft vor, hält das die Verjährung gegenüber einer anderen nicht auf. Eine Klage gegen eine Gesellschaft im Konzern wirkt daher nicht gegenüber einer anderen Konzerngesellschaft.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1959, zuletzt bestätigt am 24.10.2024 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1959)

Die Unterbrechung der Verjährung wirkt nur zwischen jenen Personen, zwischen denen der die Unterbrechung begründende Tatbestand gesetzt worden ist (Anschluß im Strafverfahren gegen Zugsführer der ÖBB; Schadenersatzklage gegen Republik Österreich).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034598 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Gläubiger Verjährung bei mehreren Mitschuldnern

Die Verjährung wirkt nur zwischen dem Gläubiger und jenem Mitschuldner, gegenüber dem die Forderung verjährt ist. Die anderen Mitschuldner können sich darauf nicht berufen. Auch das Rückgriffsrecht der Mitschuldner untereinander bleibt davon unberührt.

günstig für Gläubiger Teilzahlung und Verjährung der Gesamtschuld

Ja, wenn damit die gesamte Schuld anerkannt wird. Zahlt ein Mitschuldner einen Teilbetrag auf die gemeinsame Schuld, beginnt die Verjährungsfrist gegenüber allen Mitschuldnern neu. Ein bloßes ausdrückliches Anerkenntnis eines Einzelnen wirkt dagegen nur gegen ihn selbst.

Verwandte Fragen

Gesellschaftsrecht · Verjährung gegenüber nicht geklagten Gesellschaftern
Vertragsrecht · Verjährung bei mehreren Mitschuldnern
Schadenersatz · Verjährung bei mehreren Schädigern
Vertragsrecht · Verjährung bei abgetretener Forderung