Unterbricht die Zahlung eines Mitschuldners die Verjährung für alle?
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Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 20.02.2018 (3 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1970)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Verjährung ist in Ansehung jedes Mitschuldners gesondert zu prüfen.OGH 8 Ob 41/88, 30.03.1989
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017363 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 10 Ob 68/17y, 20.02.2018, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Die Verjährung wird nur zwischen jenen Personen unterbrochen, zwischen denen der unterbrechende Vorgang stattgefunden hat. Gehen Sie also gegen eine bestimmte Person oder Gesellschaft vor, hält das die Verjährung gegenüber einer anderen nicht auf. Eine Klage gegen eine Gesellschaft im Konzern wirkt daher nicht gegenüber einer anderen Konzerngesellschaft.
Aus einer Teilzahlung allein lässt sich nicht schließen, dass Sie die restliche Schuld anerkennen. Es braucht dafür mehr als die bloße Zahlung eines Teilbetrags.