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Wirkt mein Feststellungsurteil auch für die Krankenkasse?

günstig für Sozialversicherungsträger betrifft Geschädigte, Sozialversicherungsträger, Schädiger, Pflegebedürftige
Ja. Ein Feststellungsurteil, das Sie als Geschädigter erwirkt haben, unterbricht die Verjährung auch zugunsten eines Sozialversicherungsträgers, der erst später leisten muss und auf den Ihr Anspruch dann kraft Gesetzes übergeht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 25.10.2022 (13 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1979)

Ein vom Geschädigten erwirktes Feststellungsurteil unterbricht die Verjährung auch zugunsten eines auf Grund einer Legalzession erst nachträglich leistungspflichtig werdenden Sozialversicherungsträgers.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034606 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 13.

Im Gesetz

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