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Wie lange kann mein Streit ins Aufteilungsverfahren überwiesen werden?

betrifft Ehegatten, Geschiedene, Kläger, Beklagter
Nur solange die Jahresfrist nach der Scheidung noch läuft und ein Aufteilungsverfahren nicht rechtskräftig abgeschlossen ist. Danach kann Ihr Prozess über eheliches Gebrauchsvermögen oder eheliche Ersparnisse nicht mehr dorthin überwiesen werden. Endet das Aufteilungsverfahren erst während des Prozesses, wird das noch berücksichtigt.

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Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 14.07.2022 (14 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1988)

Die Überweisung streitiger Rechtssachen, in denen Ansprüche zwischen ehemaligen Ehegatten hinsichtlich des ehelichen Gebrauchsvermögens oder ehelicher Ersparnisse geltend gemacht werden, an das Außerstreitgericht ist nur innerhalb der Einjahresfrist des § 95 EheG (§ 235 AußStrG) bzw bis zum rechtskräftigen Abschluss eines Aufteilungsverfahrens möglich.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0008531 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 14.

Genannte Normen

AußStrG §235; EheG §95

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