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Was passiert, wenn ich die Frist zur Vermögensaufteilung versäume?

günstig für Antragsgegner betrifft Geschiedene, Ehegatten, Antragsteller
Dann verlieren Sie den Anspruch endgültig; es bleibt auch keine bloß freiwillig erfüllbare Verpflichtung übrig. Klagen Sie später, wird die Klage nicht zurückgewiesen, sondern abgewiesen. Die Frist gilt aber nur für Aufteilungsansprüche, nicht für andere zivilrechtliche Ansprüche, die daneben bestehen können.

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Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 20.12.2022 (21 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Die Frist des § 95 EheG ist eine materiell-rechtliche Fallfrist, deren Nichteinhaltung zum Anspruchsverlust führt, ohne dass auch nur eine Naturalobligation bestehen bleibt. Dies bedeutet, dass die Geltendmachung eines der nachehelichen Aufteilung unterliegenden Anspruches nach Ablauf der Frist oder nach Abschluss des Aufteilungsverfahrens im streitigen Rechtsweg nicht zur Zurückweisung der Klage, sondern zu einer Abweisung der Klage aus materiell-rechtlichen Gründen führen muss. Der Präklusivfrist des § 95 EheG unterliegen allerdings nur Aufteilungsansprüche, also Ansprüche auf Rechtsgestaltung im Sinne der §§ 81 f EheG, nicht aber damit möglicherweise aus dem Zivilrecht ableitbare konkurrierende alternative Ansprüche.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0110013 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 21.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Antragsteller Sicherung des Aufteilungsanspruchs nach der Scheidung

Der Anspruch auf Aufteilung des ehelichen Vermögens gilt nicht als bloße Geldforderung, auch wenn Sie nach Ihrem Vorschlag nur eine Ausgleichszahlung anstreben. Deshalb können zu seiner Sicherung alle Sicherungsmittel angeordnet werden, die das Gesetz für andere Ansprüche vorsieht.

günstig für Antragsteller Umfang des Aufteilungsantrags nach der Scheidung

Nein. Enthält Ihr Antrag keine Einschränkung, gilt er als Antrag auf Aufteilung des gesamten ehelichen Gebrauchsvermögens und aller ehelichen Ersparnisse. Es genügt vorerst, die Zuweisung bestimmter Gegenstände und eine angemessene Ausgleichszahlung zu verlangen oder überhaupt nur die Aufteilung zu begehren. Auch ein Antrag auf Verfahrenshilfe wegen der Aufteilung reicht dafür aus.

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