Zählt die verbesserte Klage schon ab dem ersten Einbringen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 16.12.2025 (33 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1955)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Klage nach § 2 AnfO.OGH 17 Ob 21/19s, 20.11.2019
- Für den Fall, dass der Kläger von sich aus ein mangelhaftes Begehren präzisiert, kann nichts anderes als für eine im Auftrag des Gerichts vorgenommene Verbesserung gelten.OGH 6 Ob 185/17z, 25.10.2017
- Hier: § 1097 ABGB.OGH 8 Ob 129/08s, 27.01.2009
- Die nach Einbringung der Klage im Telefaxweg erforderliche Nachreichung des Originals (mit eh. Unterschrift des Vertreters oder der Partei) hindert daher den Eintritt der Unterbrechungswirkung mit dem Einlangen der per Telefax übermittelten Klage bei Gericht nicht.OGH 4 Ob 191/07b, 11.12.2007
- Selbiges muss auch für den Fall der nachträglichen, hier überdies innerhalb der gesetzlichen Präklusivfrist im Zuge der Beweissicherung erfolgten Aufschlüsselung und Konkretisierung eines auf § 1097 ABGB gestützten Anspruch gelten.OGH 2 Ob 21/06m, 27.04.2006
- Eine die Frist des § 12 Abs 3 VersVG wahrende (Unterbrechungswirkung) Wirkung kann einem Verfahrenshilfeantrag jedenfalls nur im Fall seiner (fristgemäß verbesserten) Wiedereinbringung zukommen; nämlich dann, wenn dieser Antrag später bewilligt wird, und schließlich ein aufgrund dieser (fristwahrenden) Antragstellung bestellter Verfahrenshelfer die formgerechte Deckungsklage erhebt.OGH 7 Ob 274/05b, 15.02.2006
- Auch um die Verjährung zu unterbrechen, reicht ein ergänzungsbedürftiges Vorbringen aus, wenn die Unvollständigkeit in der Folge behoben wird. Demnach kann auch eine unschlüssige Klage, sofern sie noch vor Ablauf der Verjährungsfrist eingebracht wurde, in der Folge verbessert werden.OGH 6 Ob 51/05a, 06.10.2005
- Demnach kann eine unschlüssige oder unbestimmte Klage, sofern sie vor Ablauf der materiellrechtlichen Fallfrist noch rechtzeitig eingebracht wurde, auch noch nach Ablauf der Präklusivfrist verbessert werden.OGH 4 Ob 285/04x, 14.03.2005
- Um die Verjährung zu unterbrechen, reicht ein ergänzungsbedürftiges Vorbringen aus, wenn die Unvollständigkeit in der Folge behoben wird.OGH 4 Ob 187/04k, 28.09.2004
- Die auftragsgemäße Verbesserung eines unbestimmten, aber bezifferten Klagebegehrens beseitigt die ursprüngliche Unterbrechungswirkung der Klage nicht.OGH 8 Ob 135/03s, 26.02.2004
- Die Einbringung einer verbesserungsbedürftigen und verbesserungsfähigen Klage unterbricht die Verjährungsfrist, wenn die Klage in der Folge ordnungsgemäß verbessert wird.OGH 9 Ob 260/00a, 06.12.2000
- Einschränkend zu 1 Ob 49/87.OGH 2 Ob 533/90, 11.07.1990
- Die in der Folge ordnungsgemäß verbesserte Klageschrift bewirkt die Unterbrechung der Verjährung, wenn die ursprüngliche verbesserungsfähige Eingabe (hier: Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe, der Sachverhalt und Begehren der beabsichtigten Klage deutlich erkennen lässt) noch innerhalb der Verjährungsfrist beim zuständigen Gericht eingelangt ist.OGH 1 Ob 49/87, 21.12.1987
- Dasselbe muss aber auch gelten, wenn der den Verfahrenshilfe genießenden Parteien beigegebene Rechtsanwalt im Anwaltsprozess die ihm aufgetragene Verbesserung der Klage innerhalb der ihm dazu gesetzten Frist vornimmt.OGH 8 Ob 70/84, 06.12.1984
- Die Einhaltung der gemäß § 37 Abs 2 ZPO gesetzten Frist hat grundsätzlich die Wirkung, dass die Klage in dem Zeitpunkt als eingebracht gilt, in dem sie bei Gericht eingelangt ist. Die nachträgliche, aber rechtzeitige Bestellung eines Rechtsanwaltes und Vorlage der Prozessvollmacht hat die Unterbrechung der Verjährung gemäß dem § 1497 ABGB mit dem Zeitpunkt des Einlangens der nicht prozessordnungsmäßigen Klage zur Folge.OGH 2 Ob 114/82, 13.07.1982
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034836 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 7 von 33.
- OGH 1 Ob 168/25z, 16.12.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 163/25v, 20.11.2025, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 107/25d, 30.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 166/24d, 29.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 16/19t, 13.06.2019, Fall aus Tirol
- OGH 9 Ob 7/18x, 30.10.2018, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 185/17z, 25.10.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wird ein Anspruch erst durch eine Änderung der Klage geltend gemacht, kommt es für die Unterbrechung der Verjährung nicht auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Klage an. Maßgeblich ist der spätere Zeitpunkt.
Erst wenn der Schriftsatz in der mündlichen Verhandlung vorgetragen wird, nicht schon mit dem Einlangen bei Gericht. Das gilt auch dann, wenn die Gegenseite der Ausweitung zustimmt. Für die Unterbrechung der Verjährung kommt es daher auf den Vortrag in der Verhandlung an.