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Ist der Grundstückskauf gültig, wenn wir die Genehmigung umgehen?

betrifft Käufer, Verkäufer, Grundstückseigentümer
Wollen beide Seiten die behördliche Zustimmung gar nicht beantragen, weil sie wissen, dass sie nicht erteilt würde, ist der Vertrag von Anfang an ungültig. Er schwebt dann nicht, sondern hat nie gegolten. Sie können aus einem solchen Vertrag nichts verlangen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 16.09.2025 (28 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1989)

Ein Vertrag ist nicht in Schwebe, sondern von allem Anfang an nichtig, wenn die Parteien die grundverkehrsbehördliche Zustimmung gar nicht beantragen wollen, weil sie wissen, dass diesem Vertrag nicht zugestimmt werde.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 11 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0038717 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 28.

Im Gesetz

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