Ist der Grundstückskauf gültig, wenn wir die Genehmigung umgehen?
betrifft Käufer, Verkäufer, Grundstückseigentümer
Wollen beide Seiten die behördliche Zustimmung gar nicht beantragen, weil sie wissen, dass sie nicht erteilt würde, ist der Vertrag von Anfang an ungültig. Er schwebt dann nicht, sondern hat nie gegolten. Sie können aus einem solchen Vertrag nichts verlangen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 16.09.2025 (28 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1989)
Ein Vertrag ist nicht in Schwebe, sondern von allem Anfang an nichtig, wenn die Parteien die grundverkehrsbehördliche Zustimmung gar nicht beantragen wollen, weil sie wissen, dass diesem Vertrag nicht zugestimmt werde.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: §§ 4 ff des Salzburger Landesgrundverkehrsgesetzes 1964.OGH 2 Ob 11/10x, 11.11.2010
- Eröffnen die Grundverkehrsregelungen der Grundverkehrsbehörde einen Ermessensspielraum für ihre Entscheidung, dann kann von einer grundsätzlichen Unmöglichkeit der Zustimmungserteilung keine Rede sein (vgl 8 Ob 636/90).OGH 2 Ob 11/10x, 11.11.2010
- Die Absicht der Parteien, bei Änderung der rechtlichen und/oder tatsächlichen Verhältnisse die Genehmigung des Vertrags zu beantragen, kann sich auch aus einer ergänzenden Vertragsauslegung im Sinn des § 914 ABGB ergeben.OGH 1 Ob 136/07t, 03.04.2008
- Beabsichtigen die Parteien bei einer Änderung der rechtlichen und/oder tatsächlichen Verhältnisse die Genehmigung des Vertrags zu beantragen, besteht weiterhin der durch die ausständige grundverkehrsbehördliche Genehmigung gegebene Schwebezustand.OGH 1 Ob 136/07t, 03.04.2008
- Ein Vertrag ist nicht schon deshalb nichtig, weil die Parteien auf Grund der rechtlichen und/oder tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keine Genehmigung beantragen wollen.OGH 1 Ob 136/07t, 03.04.2008
Alle 11 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Umgehungsgeschäft bedurfte nach der Rechtslage bei seinem Abschluss keiner Genehmigung.OGH 6 Ob 226/06p, 25.05.2007
- Wenn zwischen den Vertragsparteien Einigung darüber bestand, im Fall der rechtlichen Möglichkeit des Grunderwerbs durch Ausländer eine entsprechende Kaufvertragsurkunde einverleibungsfähig auszufertigen, ist ein Kaufvertrag nicht als von Anfang an nichtig anzusehen.OGH 6 Ob 127/06d, 25.05.2007
- Wollen Vertragsparteien die grundverkehrsbehördliche Genehmigung ihrer genehmigungspflichtigen Verträge gar nicht beantragen, weil sie davon ausgehen, dass die Genehmigung versagt würde, so sind solche Verträge nicht in Schwebe, sondern von Anfang an nichtig.OGH 1 Ob 67/99f, 27.04.1999
- Hier: Die Parteien wollten die Antragstellung an die Grundverkehrsbehörde nur bis zu von ihnen erwarteten Änderungen der Rechtslage im Zuge des Beitrittes Österreichs zum EWR-Vertrag bzw zur EU hinausschieben.OGH 9 Ob 66/98s, 29.04.1998
- Dieser Rechtssatz muss korrigierend dahingehend interpretiert werden, dass das Rechtsgeschäft bei Nichtansuchen der Parteien um grundverkehrsbehördliche Genehmigung nur dann als von Anfang an nichtig angesehen werden kann, wenn feststeht, dass die grundverkehrsbehördlichen Genehmigung nicht erteilt werden kann.OGH 8 Ob 636/90, 07.03.1991
- Hier: Entgeltliche Nutzungsüberlassung zu Errichtung eines Hauses auf fremden Grund - bei Nichtgenehmigung kein dem Räumungsanspruch entgegenstehender Titel zur Benützung.OGH 3 Ob 1503/91, 23.01.1991
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0038717 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 28.
- OGH 10 Ob 43/25h, 16.09.2025, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 879
- ABGB § 897 · Nebenbestimmungen bey Verträgen
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