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Was passiert mit der Stufenklage, wenn die Auskunft abgewiesen wird?

günstig für Beklagter betrifft Kläger, Beklagte, Geschädigte, Erben, Unternehmer
Haben Sie eine Klage auf eidliche Angabe des Vermögens mit einem noch unbestimmten Zahlungsbegehren verbunden und wird die Auskunft abgewiesen, wird gleichzeitig auch das unbestimmte Zahlungsbegehren abgewiesen. Das gilt selbst dann, wenn das Verfahren ausdrücklich auf die Auskunft eingeschränkt worden war.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 26.09.2024 (17 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1975)

Wird ein Klagebegehren auf eidliche Angabe des Vermögens, mit der ein noch unbestimmtes Leistungsbegehren nach Art XLII Abs 3 EGZPO verbunden war (Stufenklage), abgewiesen, ist gleichzeitig auch der für sich allein unzulässige unbestimmte Leistungsanspruch abzuweisen, selbst wenn das Verfahren ausdrücklich auf die Erledigung des Begehrens auf eidliche Vermögensangabe eingeschränkt worden war.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035113 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 17.

Genannte Normen

EGZPO ArtXLII IA; EGZPO ArtXLII IC; EGZPO ArtXLII III

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Ablauf der Stufenklage

Verlangen Sie zuerst Rechnungslegung und danach Zahlung, wird zunächst nur über die Rechnungslegung verhandelt und darüber mit Teilurteil entschieden. Erst danach können Sie Ihre Forderung ausreichend bestimmt formulieren, damit darüber entschieden werden kann.

günstig für Kläger Stufenklage und Bezifferung

Nein. Sie müssen nicht warten, bis über Ihr Auskunftsbegehren rechtskräftig entschieden und die Auskunft erteilt ist. Sie dürfen Ihr Zahlungs- oder Herausgabebegehren auch schon früher der Höhe nach festlegen; das gilt nicht als Änderung der Klage.

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