Was passiert mit der Stufenklage, wenn die Auskunft abgewiesen wird?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 26.09.2024 (17 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1975)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dass die Vorinstanzen über dieses Begehren noch nicht entschieden haben, ändert daran nichts.OGH 9 ObA 111/04w, 29.06.2005
- Die Abweisung des Rechnungslegungsbegehrens als erster Schritt der zweiaktigen Stufenklage hat dabei auch zwingend die Abweisung der Leistungsbegehren zur Folge.OGH 2 Ob 316/02p, 30.01.2003
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035113 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 17.
- OGH 8 Ob 66/24z, 26.09.2024, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 20/21p, 29.04.2021, Fall aus Tirol
- OGH 4 Ob 243/17i, 21.03.2018, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 54/16f, 25.05.2016, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
EGZPO ArtXLII IA; EGZPO ArtXLII IC; EGZPO ArtXLII III
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Verlangen Sie zuerst Rechnungslegung und danach Zahlung, wird zunächst nur über die Rechnungslegung verhandelt und darüber mit Teilurteil entschieden. Erst danach können Sie Ihre Forderung ausreichend bestimmt formulieren, damit darüber entschieden werden kann.
Nein. Sie müssen nicht warten, bis über Ihr Auskunftsbegehren rechtskräftig entschieden und die Auskunft erteilt ist. Sie dürfen Ihr Zahlungs- oder Herausgabebegehren auch schon früher der Höhe nach festlegen; das gilt nicht als Änderung der Klage.