Zum Inhalt springen

Wird bei der Abrechnungsklage schon der Geldanspruch geprüft?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagte, Handelsvertreter, Erfinder
In der ersten Stufe wird nur über die Abrechnung entschieden. Die Grundlagen des späteren Zahlungsbegehrens werden dabei grundsätzlich nicht geprüft. Ob Ihnen die Abrechnung zusteht, richtet sich allein nach ihrem eigenen Inhalt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2021, zuletzt bestätigt am 24.03.2026 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2021)

Die (gesonderten) Grundlagen des Zahlungsbegehrens in der ersten Phase des Stufenklageverfahrens sind grundsätzlich nicht zu prüfen. Allein durch die Geltendmachung des Rechnungslegungsanspruchs im Rahmen einer Stufenklage wird der Manifestationsanspruch inhaltlich nicht beschränkt bzw vom Bestehen des damit verbundenen Zahlungsbegehrens („dem Grunde nach“) abhängig gemacht. Die Berechtigung des Rechnungslegungsbegehrens richtet sich demnach nur nach seinem Inhalt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133558 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

EGZPO ArtXLII; PatG §151

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Rechnungslegung und Zahlungsanspruch

Ja. Eine Rechnungslegung können Sie nur verlangen, soweit sich aus Ihrem Vorbringen und dem festgestellten Sachverhalt ergibt, dass Ihnen die zu beziffernde Zahlung dem Grunde nach zusteht. Für Ansprüche, die sich daraus nicht ableiten lassen, gibt es keine Rechnungslegung.

günstig für Beklagter Abweisung der Stufenklage

Haben Sie eine Klage auf eidliche Angabe des Vermögens mit einem noch unbestimmten Zahlungsbegehren verbunden und wird die Auskunft abgewiesen, wird gleichzeitig auch das unbestimmte Zahlungsbegehren abgewiesen. Das gilt selbst dann, wenn das Verfahren ausdrücklich auf die Auskunft eingeschränkt worden war.

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Ablauf der Stufenklage
Verfahrensrecht · Gemeinsame Entscheidung über Abrechnung und Zahlung
Verfahrensrecht · Stufenklage und Bezifferung
Verfahrensrecht · Teilurteil über Rechnungslegung und spätere Zahlung