Wonach richtet sich, ob mein Fall vor Gericht gehört?
betrifft Kläger, Beklagte, Vereinsmitglieder, Bürger
Ob Sie Ihren Anspruch bei Gericht geltend machen können, richtet sich danach, welcher Art der Anspruch ist, den Sie erheben. Auf die Beschaffenheit des Rechtsgrunds kommt es dabei nicht an.
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Ständige Rechtsprechung seit 1947, zuletzt bestätigt am 27.05.2026 (82 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1947)
Für die Zulässigkeit des Rechtsweges ist die Natur des geltend gemachten Anspruchs und nicht die Beschaffenheit seines Rechtsgrundes maßgebend.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Allfällige verwaltungsrechtliche Fragen, die dem Herausgabeanspruch allenfalls entgegen stehen können, sind vom Gericht als Vorfragen zu behandeln.OGH 6 Ob 230/23a, 06.11.2024
- Hier: Antrag an das Standesamt auf Feststellung der Vaterschaft nach § 44 Abs 1 Z 1 ABGB.OGH 9 Ob 49/21b, 20.10.2021
- Hier: Verwendungsanspruch der Gemeinde auf Zahlung der Kosten der Herstellung des Wasseranschlusses.OGH 4 Ob 50/21p, 22.09.2021
- Hier: Bezug des Bürgermeisters mangels eines bestehenden Schuldverhältnisses eine öffentlich-rechtliche Leistung der Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich.OGH 9 ObA 82/20d, 24.02.2021
- Bei der Entscheidung über die Zulässigkeit des Rechtswegs ist grundsätzlich von den Klagebehauptungen auszugehen, dabei ist aber nicht allein der Wortlaut des Begehrens, sondern die Natur bzw das Wesen des geltend gemachten Anspruchs maßgebend.OGH 8 ObA 7/16m, 25.10.2016
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- Hier: § 1 Abs 5 DSG.OGH 6 ObA 1/10f, 21.12.2010
- Hier: Fall einer Zuweisung eines Beamten an einen ausgegliederten Rechtsträger.OGH 9 ObA 64/10t, 28.07.2010
- Es ist nicht entscheidend, wie der Kläger seinen Anspruch rechtlich formt, sondern ob nach dem Inhalt der Klage ein privatrechtlicher Anspruch erhoben wird.OGH 9 ObA 64/10t, 28.07.2010
- Die Frage, wie ein bestimmter eingeklagter Anspruch nach den vorstehenden Kriterien der ständigen Rechtsprechung beurteilt wird, hängt regelmäßig von dessen konkreter Gestaltung und der Auslegung des Vorbringens im Einzelfall ab und begründet in der Regel keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 528 Abs 1 ZPO, der über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukäme.OGH 9 ObA 137/09a, 11.05.2010
- Hier: Zulässigkeit des Rechtswegs nach § 8 VerG 2002.OGH 4 Ob 73/09b, 14.07.2009
- Sowohl bei der Entscheidung über die Zulässigkeit des Rechtswegs als auch für die Beantwortung der Frage, ob der Streitgegenstand nach privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen ist, ist in erster Linie der Wortlaut des Klagebegehrens und darüber hinaus der Klagssachverhalt (die Klagsbehauptungen) maßgebend. Es kommt auf die Natur und das Wesen des geltend gemachten Anspruchs an, wofür wiederum der geltend gemachte Rechtsgrund von ausschlaggebender Bedeutung ist. Ohne Einfluss ist es, was der Beklagte einwendet oder ob der behauptete Anspruch begründet ist.OGH 7 Ob 110/08i, 05.11.2008
- Die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte hängt davon ab, ob ein bürgerlich-rechtlicher Anspruch geltend gemacht wird, der nicht ausdrücklich durch das Gesetz vor eine andere Behörde verwiesen wird.OGH 2 Ob 80/06p, 12.06.2006
- In erster Linie sind der Wortlaut des Klagebegehrens und darüber hinaus der Klagssachverhalt (die Klagsbehauptungen) maßgebend.OGH 1 Ob 193/98h, 24.11.1998
- Fehlt es materiell an den Voraussetzungen zur Stattgebung des erhobenen Begehrens, muss dies zur Klagsabweisung führen (vgl ÖBl 1991,127 mit weiteren Nachweisen).OGH 1 Ob 12/93, 20.04.1993
- Das Prozessvorbringen der beklagten Partei kann eine erweiterte Grundlage für die Beurteilung der Zulässigkeit des Rechtsweges bilden (SZ 50/70 mit weiteren Zitaten sowie Fasching I, 42f, 63).OGH 7 Ob 502/93, 03.03.1993
- Bei der Beurteilung der Zulässigkeit des Rechtsweges kommt es nicht auf die Berechtigung des gestellten Begehrens, sondern auf seine Art an (hier: Versorgungsansprüche nach § 30 Abs 4 DVFidErlG).OGH 6 Ob 670/77, 17.11.1977
- § 36 EOOGH 3 Ob 20/76, 19.03.1976
- Hier: Privatrechtliche Nebenverpflichtung betreffend Vergabe von Gewerbeberechtigung.OGH 3 Ob 2/75, 28.01.1975
- Es ist nicht entscheidend, wie der Kläger seinen Anspruch rechtlich formt, sondern nur, ob nach den behaupteten Tatsachen der Rechtsweg zulässig ist.OGH 4 Ob 590/73, 02.04.1974
- Es kommt auf die Natur des erhobenen Anspruches, auf den Inhalt, nicht auf den Wortlaut des Begehrens an.OGH 4 Ob 339/71, 07.09.1971
- Wortlaut des Klagebegehrens und Natur des geltend gemachten Anspruches.OGH 5 Ob 228/62, 07.11.1962
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0045644 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 82.
- OGH 1 Ob 48/26d, 27.05.2026, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 14/26y, 25.03.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 6 Ob 99/25i, 13.08.2025, Fall aus Kärnten
- OGH 9 Ob 101/24d, 21.11.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 4 Ob 169/22i, 22.11.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 50/21p, 22.09.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 82/20d, 24.02.2021, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 46/20f, 21.07.2020
- OGH 9 ObA 94/19t, 30.10.2019, Fall aus Steiermark
- OGH 3 Ob 1/19x, 20.03.2019, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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