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Ich wurde versehentlich geklagt, kann ich mich wehren?

günstig für Beklagter betrifft Beklagte, Kläger, Namensgleiche
Ja. Wer eine Klage entgegennimmt, die nach Name, Beruf und Anschrift auf ihn passt, wird in das Verfahren hineingezogen, auch wenn eigentlich jemand anderer gemeint war. Sie können deshalb beantragen, dass dieses Verhältnis beendet wird, und gegen die Entscheidung darüber auch ein Rechtsmittel erheben.

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Ständige Rechtsprechung seit 1960, zuletzt bestätigt am 21.01.2021 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1960)

Zwischen dem Kläger und derjenigen Person, die eine nach Namen, Beruf und Anschrift auf sie passende Klage in Empfang genommen hat, entsteht dadurch, auch wenn sie sachlich nicht geklagt werden sollte, ein unechtes Prozessverhältnis, hinsichtlich dessen Beendigung dieser Person ein Antragsrecht und Rekursrecht zukommt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035319 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 13.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Richtigstellung der Parteibezeichnung

Ja, wenn sich aus der Schilderung in der Klage zweifelsfrei ergibt, wen Sie in Anspruch nehmen wollten, etwa durch den Hinweis auf eine bestimmte Rechnung. Dann liegt keine Änderung der Klage vor, selbst wenn es dadurch zu einem Wechsel der Person kommt. Später nachgeschobenes Vorbringen zählt dafür nicht. Die richtige Partei muss den bis dahin geführten Teil des Verfahrens nicht gegen sich gelten lassen.

günstig für Kläger Berichtigung der Parteienbezeichnung

Ja, wenn nur die Bezeichnung falsch ist und weiterhin dieselbe Person gemeint bleibt. Aus der Klage muss erkennbar sein, für wen oder gegen wen der Anspruch erhoben wird. Soll dagegen eine andere Person an die Stelle der bisherigen treten, ist das keine Berichtigung mehr und nur in den gesetzlich geregelten Fällen zulässig.

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