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Wann beruhen unsere Ansprüche auf demselben Grund?

betrifft Kläger, Beklagte, Streitgenossen
Ansprüche mehrerer Personen beruhen nur dann auf demselben Grund, wenn ihnen ein einheitlicher Sachverhalt zugrunde liegt. Müssen für einen der Beteiligten noch weitere Umstände hinzukommen, damit sein Anspruch entsteht, ist diese Voraussetzung nicht erfüllt.

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Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 06.03.2025 (33 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1970)

Eine Berechtigung oder Verpflichtung aus demselben tatsächlichen oder rechtlichen Grund im Sinne des § 11 Z 1 ZPO setzt einen einheitlichen rechtserzeugenden Tatbestand voraus, ohne dass für einen Streitgenossen noch weitere rechtserzeugende Tatsachen für die Ableitung des Anspruches hinzutreten.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 11 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035450 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 33.

Im Gesetz

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