Wann beruhen unsere Ansprüche auf demselben Grund?
betrifft Kläger, Beklagte, Streitgenossen
Ansprüche mehrerer Personen beruhen nur dann auf demselben Grund, wenn ihnen ein einheitlicher Sachverhalt zugrunde liegt. Müssen für einen der Beteiligten noch weitere Umstände hinzukommen, damit sein Anspruch entsteht, ist diese Voraussetzung nicht erfüllt.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 06.03.2025 (33 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1970)
Eine Berechtigung oder Verpflichtung aus demselben tatsächlichen oder rechtlichen Grund im Sinne des § 11 Z 1 ZPO setzt einen einheitlichen rechtserzeugenden Tatbestand voraus, ohne dass für einen Streitgenossen noch weitere rechtserzeugende Tatsachen für die Ableitung des Anspruches hinzutreten.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- RS0134299.OGH 7 Ob 29/23z, 22.03.2023
- Keine Zusammenrechnung der vertraglichen Schadenersatzansprüche mehrerer Reisender.OGH 2 Ob 55/20g, 29.06.2020
- Keine Zusammenrechnung der Ansprüche mehrerer durch dasselbe Unfallereignis geschädigter Personen.OGH 1 Ob 237/17k, 30.01.2018
- Hier: Kein einheitlicher rechtserzeugender Tatbestand, wenn verschiedene Pflichtleistungen von Sozialversicherungsträgern nach verschiedenen Anspruchsgrundlagen vorliegen.OGH 2 Ob 110/12h, 28.06.2012
- Liegt nur eine formelle Streitgenossenschaft nach § 11 Z 2 ZPO vor, kommt es selbst dann nicht zu einer Zusammenrechnung der gegen mehrere Beklagte geltend gemachten Ansprüche, wenn diese in einem rechtlichen oder tatsächlichen Zusammenhang stehen.OGH 4 Ob 104/11i, 17.01.2012
Alle 11 Ergänzungen anzeigen
- Hier leitet der Kläger seine Anfechtungsansprüche zwar aus gleichartigen, aber getrennt zu beurteilenden Vereinbarungen (Einräumung eines Belastungs- und Veräußerungsverbots, Einräumung von Wohnungsgebrauchsrechten) ab; der den jeweiligen Begehren zugrundeliegende rechtserzeugende Sachverhalt ist daher nicht derselbe.OGH 3 Ob 48/09v, 25.03.2009
- Hier: Bedingt erbserklärte Miterben, die als Quotenschuldner in Anspruch genommen werden.OGH 7 Ob 220/08s, 18.03.2009
- Mehrere Pflichtteilsberechtigte sind formelle Streitgenossen.OGH 7 Ob 278/04i, 16.02.2005
- Dies trifft beim Klagsgrund der Ersitzung nicht zu.OGH 3 Ob 518/93, 02.06.1993
- Hier: Vorzeitige Darlehensrückzahlung an Wohnhauswiederaufbaufonds durch Wohnungseigentümer.OGH 5 Ob 61/82, 11.01.1983
- Oder von vornherein verschiedene rechtserzeugende Tatsachen vorliegen.OGH 7 Ob 701/81, 05.11.1981
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035450 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 33.
- OGH 5 Ob 123/24k, 06.03.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 174/20d, 25.03.2021, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 46/20f, 21.07.2020
- OGH 5 Ob 166/19a, 30.04.2020, Fall aus Tirol
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Gemeinsamer Gerichtsstand mehrerer Beklagter
Verfahrensrecht · Streitgenossenschaft aus demselben Sachverhalt
Verfahrensrecht · Voraussetzungen der Streitgenossenschaft
Verfahrensrecht · Zusammenrechnung bei mehreren Klägern
Verfahrensrecht · Zusammenrechnung von Ansprüchen mehrerer Kläger