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Muss das Gericht herausfinden, wer mich gerade vertritt?

günstig für Prozessgegner betrifft Mandanten, Rechtsanwälte, Prozessparteien
Nein, das soll die Regel gerade vermeiden. Solange kein neuer Vertreter bestellt und dessen Vollmacht nachgewiesen ist, bleibt der bisherige Vertreter zuständig und alle Zustellungen gehen an ihn. Seine Schritte müssen Sie bis dahin gegen sich gelten lassen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 17.12.2020 (18 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1977)

Die Bestimmung des § 36 ZPO soll gerade verhindern, daß das Gericht Untersuchungen darüber anzustellen hat, wer nun eigentlich der bevollmächtigte Prozeßvertreter ist (Fasching II 289). Solange eine Neubestellung des Vertreters unter gleichzeitigem Nachweis seiner Vollmacht nicht erfolgt ist, ändert sich an der Vertretungsbefugnis des ausgewiesenen Vertreters nichts und es sind auch alle Zustellungen an den bisherigen Bevollmächtigten zu bewirken.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035736 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 18.

Im Gesetz

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