Muss ich meine Eingabe an das Gericht unterschreiben?
betrifft Kläger, Beklagte, Antragsteller, Parteien
Die Unterschrift auf einer Eingabe an das Gericht ist unbedingt nötig. Sie ist mehr als eine bloße Formsache: Sie soll klarstellen, dass die Eingabe und ihr Inhalt wirklich von Ihnen gewollt sind, und Missbrauch verhindern.
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Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 19.10.2023 (17 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
Die Unterschrift ist unbedingtes Erfordernis. Diese Bestimmung geht über den Rahmen einer Formalvorschrift hinaus. Ihr Zweck ist es, klarzustellen, dass die Einbringung des Schriftsatzes und sein Inhalt dem Willen der Partei entsprechen. Es soll Missbräuchen vorgebeugt werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Aus Gründen der Rechtssicherheit ist ein Zurückweisungsbeschluss jedoch zweckmäßig.OGH 5 Ob 153/23w, 19.10.2023
- Gemäß § 75 Abs 3 ZPO haben alle Schriftsätze an ein Gericht die Unterschrift der Partei oder ihres gesetzlichen Vertreters oder Bevollmächtigten zu enthalten. Ein Fax erfüllt dieses Erfordernis nicht.OGH 18 OCg 1/23f, 05.02.2023
- Hier: Antrag auf Gewährung der Verfahrenshilfe.OGH 3 Ob 220/17z, 21.03.2018
- Wird ein Rechtsmittel der Partei zur Verbesserung zurückgestellt, diese Verbesserung aber nicht vorgenommen und das (unverbesserte) Rechtsmittel nicht mehr vorgelegt, dann liegt kein zu behandelndes Rechtsmittel (mehr) vor. Eine Entscheidung ist in einem solchen Fall auch dann nicht mehr erforderlich, wenn eine Kopie des zur Verbesserung zurückgestellten Rechtsmittels zum Akt genommen wurde.OGH 5 Ob 48/09h, 14.04.2009
- Der Zweck der Unterschrift iSd § 75 Z 3 ZPO liegt in der Kontrolle, dass ein Schriftsatz tatsächlich von der einbringenden Partei bzw deren Vertreter stammt, also der Missbrauchsvorbeugung.OGH 9 ObA 85/07a, 25.06.2007
Alle 12 Ergänzungen anzeigen
- Solange ein Schriftsatz nicht unterschrieben ist, ist er nicht wirksam eingebracht.OGH 5 Ob 138/06i, 03.10.2006
- Hier: Grundbuchsverfahren.OGH 5 Ob 138/06i, 03.10.2006
- Hier: Die kommentarlose Bekanntgabe der Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts bewirkt, auch wenn diese innerhalb der Verbesserungsfrist erfolgt, keine wirksame Verbesserung des mangelhaften Schriftsatzes.OGH 6 Ob 81/05v, 25.08.2005
- Wird der dem einschreitenden Rechtsanwalt zur Unterfertigung zurückgestellte Rechtsmittelschriftsatz nicht wieder eingebracht, liegt kein zu behandelndes Rechtsmittel (mehr) vor.OGH 3 Ob 23/02g, 30.01.2002
- Hier: Rekurs.OGH 6 Ob 42/00w, 24.02.2000
- Das Fehlen der anwaltlichen Originalunterschrift auf einer Telefaxklage bedarf als Formgebrechen der Einleitung eines Verbesserungsverfahrens.OGH 1 Ob 41/99g, 27.04.1999
- Die Kopie der Unterschrift auf der Originalurkunde reicht nicht aus.OGH 1 Ob 525/93, 02.07.1993
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035753 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 17.
- OGH 5 Ob 153/23w, 19.10.2023
Im Gesetz
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