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Muss ich meine Eingabe an das Gericht unterschreiben?

betrifft Kläger, Beklagte, Antragsteller, Parteien
Die Unterschrift auf einer Eingabe an das Gericht ist unbedingt nötig. Sie ist mehr als eine bloße Formsache: Sie soll klarstellen, dass die Eingabe und ihr Inhalt wirklich von Ihnen gewollt sind, und Missbrauch verhindern.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 19.10.2023 (17 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

Die Unterschrift ist unbedingtes Erfordernis. Diese Bestimmung geht über den Rahmen einer Formalvorschrift hinaus. Ihr Zweck ist es, klarzustellen, dass die Einbringung des Schriftsatzes und sein Inhalt dem Willen der Partei entsprechen. Es soll Missbräuchen vorgebeugt werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035753 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 17.

Im Gesetz

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