Reicht das Wort des Anwalts, dass eine Firma ihn beauftragt hat?
betrifft Unternehmer, Firmen, Vereine, Rechtsanwälte
Behauptet ein Anwalt oder Notar, bevollmächtigt zu sein, wird ihm das grundsätzlich geglaubt. Dieses Vertrauen umfasst auch, dass ihn eine dazu befugte Person beauftragt hat. Deshalb genügt auch bei Firmen und Vereinen im Regelfall der bloße Hinweis auf die Vollmacht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 18.12.2024 (18 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1984)
Aus § 30 Abs 2 ZPO ergibt sich, dass dem Rechtsanwalt oder Notar grundsätzlich vertraut wird, wenn er ein Vollmachtsverhältnis behauptet. Dieses Vertrauen erstreckt sich im allgemeinen auch darauf, dass die Bevollmächtigung von einer hiezu befugten Person erteilt wurde. Im Regelfall genügt daher auch bei juristischen Personen der bloße Hinweis auf die erteilte Bevollmächtigung.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Die Frage, ob ein von einem Rechtsanwalt als Masseverwalter abgegebener Rechtsmittelverzicht von dessen Prozessvollmacht gedeckt war.OGH 6 Ob 265/06y, 30.11.2006
- Hier: Auch wenn der gerichtliche Auftrag (im Sinne des § 37 ZPO) auf Nachbringung der Vollmachten zur Vertretungsmacht der Hausverwalterin lautete kann der einschreitende Rechtsanwalt eigene Vollmachten der Kläger (Miteigentümer) vorlegen oder sich gemäß § 30 Abs 2 ZPO auf eine direkte Bevollmächtigung durch die Kläger berufen.OGH 5 Ob 54/04h, 25.05.2004
- Kein Vollmachtsmangel eines Rechtsanwalts, der sich in der Berufungsverhandlung in Gegenwart des Geschäftsführers der Beklagten auf die erteilte Bevollmächtigung berufen hat.OGH 8 ObA 18/04m, 26.02.2004
- Die Vollmacht kann grundsätzlich aber formfrei erteilt werden, weshalb, wenn Erhebungen im Rahmen des § 37 ZPO durchzuführen sind, nicht nur noch eine schriftliche Vollmachtserteilung ausreicht, sondern auch eine mündlich erteilte Vollmacht (beispielsweise durch Einvernahme des Geschäftsführers der vollmachtgebenden GmbH) überprüft werden kann.OGH 8 ObA 43/03m, 07.08.2003
- Nur bei konkreten Zweifeln, die sich aus der Aktenlage oder aus Gerichtsnotorietät ergeben, ist vom Gericht zu prüfen, ob tatsächlich eine Vollmacht erteilt wurde.OGH 2 Ob 2388/96g, 28.11.1996
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- § 30 Abs 2 ZPO ist auch im Exekutionsverfahren anzuwenden.OGH 3 Ob 32/86, 17.12.1986
- Auch im Grundbuchsverfahren.OGH 5 Ob 72/85, 06.09.1985
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035835 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 18.
- OGH 5 Ob 128/24w, 18.12.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 31/16v, 01.03.2017, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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