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Kann ich die Kosten der Beweissicherung eigens einklagen?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagter, Bauherren, Unternehmer
Die Kosten einer Beweissicherung können ausnahmsweise selbständig eingeklagt werden. Voraussetzung dafür ist, dass feststeht, dass es zu einem Hauptprozess nicht mehr kommen wird.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1965, zuletzt bestätigt am 19.11.2024 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1965)

Selbständige Geltendmachung des Anspruches auf Ersatz der Kosten einer Beweissicherung, wenn feststeht, dass es zu einem Hauptprozess nicht mehr kommen wird.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0036014 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Kosten eines Privatgutachtens

Nein, solange der Hauptanspruch noch besteht. Die Kosten eines Gutachtens, das Sie zur Vorbereitung eines Prozesses eingeholt haben, gehören in das Kostenverzeichnis dieses Verfahrens. Eigens einklagen können Sie sie nur, wenn Sie an der Aufklärung ein Interesse hatten, das über den Prozess hinausgeht.

günstig für Beklagter Prozesskosten getrennt einklagen

Nein. Kosten, die zu einem Verfahren gehören, werden nur in diesem Verfahren zugesprochen; eine eigene Klage darauf ist unzulässig. Daran ändert es nichts, wenn Sie den Betrag als Schadenersatz bezeichnen. Anders ist es nur, wenn sich der Kostenanspruch vom Hauptanspruch gelöst hat.

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