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Wo mache ich die Kosten der Beweissicherung geltend?

betrifft Kläger, Beklagte, Bauherren, Geschädigte
Diese Kosten gehören in das Kostenverzeichnis des Hauptverfahrens, weil sie an den Hauptanspruch gebunden sind. Als Hauptverfahren kann auch ein Prozess gelten, in dem der Gegner das Nichtbestehen der Forderung geltend macht. Dass Sie den Anspruch abgetreten haben, ändert daran nichts.

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Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 19.11.2024 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1983)

Den Ersatz der Kosten des Beweissicherungsverfahrens kann der Antragsteller grundsätzlich nur als Teil der Prozesskosten des Hauptprozesses ersetzt verlangen, weil auch dieser Kostenersatzanspruch akzessorisch ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0036022 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 11.

Im Gesetz

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