Wo mache ich die Kosten der Beweissicherung geltend?
betrifft Kläger, Beklagte, Bauherren, Geschädigte
Diese Kosten gehören in das Kostenverzeichnis des Hauptverfahrens, weil sie an den Hauptanspruch gebunden sind. Als Hauptverfahren kann auch ein Prozess gelten, in dem der Gegner das Nichtbestehen der Forderung geltend macht. Dass Sie den Anspruch abgetreten haben, ändert daran nichts.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 19.11.2024 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1983)
Den Ersatz der Kosten des Beweissicherungsverfahrens kann der Antragsteller grundsätzlich nur als Teil der Prozesskosten des Hauptprozesses ersetzt verlangen, weil auch dieser Kostenersatzanspruch akzessorisch ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dass die mit der Beweissicherung zusammenhängenden Ansprüche nach den Klagebehauptungen abgetreten wurden, ändert daran nichts, zumal die Zession nur die Rechtszuständigkeit, nicht aber den Charakter der Forderung ändert.OGH 10 Ob 50/23k, 19.11.2024
- Die Kosten des Verfahrens über Anträge auf Auskunftserteilung und Einsichtsgewährung nach § 30 Abs 2 PSG sind nach § 388 Abs 3 ZPO zu beurteilen.OGH 6 Ob 82/11v, 16.06.2011
- Die Beurteilung, ob nach dem zu beurteilenden konkreten Vorbringen ein Gutachten nicht primär zur Vorbereitung eines Rechtsstreits eingeholt wurde, reicht in ihrer Bedeutung nicht über den Einzelfall hinaus.OGH 9 Ob 7/09h, 30.09.2009
- Die Kosten eines zur Schadensfeststellung eingeholten Sachverständigengutachtens können dann mit gesonderter Klage - und nicht nur als vorprozessuale Kosten im Rechtsstreit über den Hauptanspruch - geltend gemacht werden, wenn ein besonderes Interesse des Auftraggebers an der Sachverhaltsermittlung unabhängig von der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung in einem Prozess besteht, sodass also das Gutachten nicht in erster Linie im Hinblick auf eine (spätere) Prozessführung, sondern primär aus anderen Gründen eingeholt wird.OGH 9 Ob 7/09h, 30.09.2009
- Das Verfahren über eine negative Feststellungsklage kann als „Hauptprozess" angesehen werden, weshalb dem Kläger auch der Ersatz der im Beweissicherungsverfahren aufgelaufenen Kosten zusteht.OGH 10 Ob 88/04w, 23.05.2005
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0036022 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 11.
- OGH 10 Ob 50/23k, 19.11.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 188/23t, 14.12.2023
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Eigene Klage auf Beweissicherungskosten
Verfahrensrecht · Ersatz vorprozessualer Kosten
Verfahrensrecht · Selbständige Klage auf Kosten
Verfahrensrecht · Kosten eines Privatgutachtens
Verfahrensrecht · Ersatz nur notwendiger Prozesskosten