Wird der Anwalt teurer, wenn ein Dritter dem Verfahren beitritt?
günstig für Prozessgegner betrifft Prozessparteien, Rechtsanwälte, Nebenbeteiligte, Versicherungen
Ein Zuschlag zu den Anwaltskosten steht nicht zu, wenn ein Dritter dem Verfahren auf Ihrer Seite beitritt und von einem eigenen Anwalt vertreten wird, solange Ihr Anwalt nicht mehreren Personen gegenübersteht. Wird ein Schriftsatz deshalb in mehr Ausfertigungen eingebracht als nötig, ist die Gebühr für die überzählige Ausfertigung nicht zu ersetzen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 23.01.2024 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1974)
Der Streitgenossenzuschlag gebührt einer Partei nicht, wenn der auf ihrer Seite dem Rechtsstreit beigetretene Nebenintervenient von einem anderen Rechtsanwalt vertreten wird und der Parteienvertreter nicht auch mehreren Personen gegenüberstand. Wurde in einem solchen Fall die Revisionsbeantwortung statt nur in zweifacher in dreifacher Ausfertigung eingebracht, ist die Eingabengebühr für die dritte Ausfertigung nicht zuzusprechen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Einer von mehreren beklagten Parteien gebührt ein Streitgenossenzuschlag nicht, wenn ihr Rechtsvertreter nur sie vertrat und ihr nur ein Kläger gegenüberstand.OGH 5 Ob 3/10t, 11.02.2010
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0036033 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 8.
- OGH 2 Ob 137/23w, 23.01.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 246/15k, 25.08.2016, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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