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Verliere ich Rechte, wenn ich einen Zwischenbeschluss nicht bekämpfe?

günstig für Rechtsmittelwerber betrifft Kläger, Beklagte
Haben Sie einen früheren Beschluss des Berufungsgerichts nicht angefochten, mit dem die Sache verwiesen wurde, schränkt das Ihre spätere Revision nicht ein. Sie können weiterhin alle Gründe geltend machen, auf die sich eine Revision stützen lässt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 25.02.2025 (23 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1953)

Revision und Revisionsgründe sind nicht deswegen beschränkt, weil ein früherer unter Rechtskraftvorbehalt ergangener Verweisungsbeschluss des Berufungsgerichtes (§ 519 Abs 3 ZPO) nicht bekämpft wurde.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042991 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 23.

Im Gesetz

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