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Wann gilt ein Ereignis als unvorhergesehen?

günstig für Antragsteller betrifft Parteien eines Verfahrens, Kläger, Beklagte
Ein Ereignis ist unvorhergesehen, wenn Sie damit nicht gerechnet haben und es auch bei der Ihnen oder Ihrem Vertreter persönlich zumutbaren Aufmerksamkeit und Voraussicht nicht erwarten konnten. Es kommt also auf Ihre persönlichen Verhältnisse an.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 06.03.2024 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1977)

Ein Ereignis ist dann unvorhergesehen im Sinne des § 146 ZPO, wenn die Partei den Eintritt des Ereignisses nicht miteingerechnet hat und wenn sie ihn auch unter Bedachtnahme auf die der Partei oder ihrem Vertreter persönlich zumutbare Aufmerksamkeit und Voraussicht nicht erwarten konnte.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0036738 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Antragsgegner Einstweilige Verfügung bei Nichterscheinen

Erscheint der Gegner trotz Ladung nicht, gilt seine Zustimmung als angenommen. Eine einstweilige Verfügung wird allein deshalb aber noch nicht erlassen.

günstig für Antragsgegner Unwiederbringlicher Schaden bei einstweiliger Verfügung

Entscheidend ist allein, welchen Schaden Sie selbst erleiden würden, wenn die beantragte einstweilige Verfügung nicht erlassen wird. Es genügt nicht, dass Ihnen der behauptete Anspruch bis zum Ende des Hauptverfahrens vorenthalten bleibt. Es muss darüber hinaus ein konkreter Schaden drohen.

Verwandte Fragen

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