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Kann das Höchstgericht den Vorwurf der Verschleppung noch überprüfen?

betrifft Kläger, Beklagter
Nein. Hat das Erstgericht Ihr Vorbringen zurückgewiesen, weil es den Prozess absichtlich verzögern sollte, kann der Oberste Gerichtshof das nicht mehr nachprüfen. Weist dagegen erst das Berufungsgericht ein Vorbringen zurück, ist diese Entscheidung anfechtbar.

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Ständige Rechtsprechung seit 1959, zuletzt bestätigt am 31.07.2019 (57 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1959)

Die Zurückweisung eines Vorbringens durch das Erstgericht wegen offenbarer Verschleppungsabsicht kann in 3. Instanz nicht überprüft werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0036890 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 57.

Im Gesetz

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